Gesundheit

Gesunderhaltung Aller, Verteidigt Selbstbestimmungsrechte / Verfassung, Gleichstellung Naturheilverfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag -Anhoerung, Verfassungsgericht Karlsruhe
282 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

282 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die gesetzlichen Grundlagen, die der Krankenkasse Macht ueber das Selbstbestimmungsrecht der Menschen gibt, und damit der Schulmedizin und Pharmazeutischen Industrie, muessen dringend geaendert und rueckgaengig gemacht werden und ein Zustand, der diese verfassungsrechtlich verbrieften und garantierten Rechte schuetzt, wieder hergestellt werden.

Übersicht der Forderungen in Stichpunkten:

-Wiederherstellung der verfassungsrechtlichen, im Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechte und der freien Wahl der Therapie des Patienten, insbesondere bzgl. schulmedizinisch nicht anerkannter Therapien und der Alternativmedizin, sowie der Persoenlichkeitsrechte des Patienten im medizinisch-technischen Apparat, im besonderen hier der Regelungen der gesetzlichen Grundlage fuer die Krankenversicherungen

-Gleichstellung von Ärzten und HPs bei der Attestierung von Erkrankungen und vor allem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. (Es kann nicht sein, daß jemand bei einem Heilpraktiker in Behandlung ist, dann aber ein Attest von einem Schulmediziner für Krankenkasse und Arbeitgeber braucht, also gezwungen wird, sich von einem solchen behandeln und untersuchen zu lassen.)

  • Aufhebung des Entzuges des im GG (Grundgesetz) verbrieften Rechtes auf Freizügigkeit durch Krankengeldentzug, nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern auch im Ausland, inbesondere in den Grenzregionen, also für die Länder Österreich und Schweiz, Dänemark, etc., aber auch Akzeptierung von Reisen Erkrankter zu Angehörigen und Lebenspartnern, inbesondere bei Deutschen mit ausländischen Wurzeln. (Es ist erwiesen, daß für eine Genesung die besondere liebevolle Pflege durch die nahen Angehörigen,nahestehende Personen und deren Anwesenheit eine ausschlaggebende Rolle für den seelischen Zustand des Patienten und seine Besserung spielen. Es ist unmenschlich, Menschen dies zu versagen in einem evtl. sogar kritischen Zustand, weil man Ihnen sonst die Lebensgrundlage (Krankengeld) entzieht, wenn diese sich außerhalb der deutschen Grenzen bewegen. In einem geeinten Europa mit offenen Grenzen wird dies heute zusätzlich zur farce. Zusätzlich ist es in den Grenzgebieten üblich, daß Verwandte auf "der anderen Seite der Grenze" wohnen oder man dort Liegenschaften hat, etc. und sich Menschen nicht nur auf EINER Seite der Grenze aufhalten, z.B. um einzukaufen etc.)

  • Freie Entscheidung des Patienten darüber, ob er seine Therapie im Ausland erhalten möchte oder nicht, insbesondere wenn die Therapie nicht in Deutschland angeboten wird, bei Weiterzahlung von Krankengeld. (Beispiel Gerson Klinik in Ungarn oder Mexico)

Es kann nicht sein, daß es der Entscheidung der Krankenkasse obliegt, in welchem Land sich jemand aufhält oder wo derjenige seine Therapie und vor allem WELCHE er macht. Das ist Entzug der Freiheitsrechte und Rechte auf Selbstbestimmung und verstößt gegen die Verfassung, das Grundgesetz.

  • Die Übernahme von entsprechenden Therapien, die der Patient auswählt, von Schwerkranken, inbesondere den alternativen und nicht zugelassenen, muß gewährleistet sein und darf nicht vom Gutdünken eines Sachbearbeiters oder der Krankenkasse abhängen. Sie muß selbstverständlich und verbrieft sein. Die Entscheidung über die Therapie liegt beim PATIENTEN. (In der entsprechenden Rechtsliteratur/Gerichtsentscheiden nachzulesen)

  • Zur Gewährung der Lebensgrundlage und damit Gesunderhaltung des Patienten muß sichergestellt sein, daß die Krankengeldzahlung innerhalb der 78 Wochen Leistungspflicht SOLANGE weiter zu erfolgen hat, bis nachweislich eine Arbeitsfähigkeit wieder eingetreten ist und der Patient wieder ARBEITET. Ggfs. kann einen Rückzahlung oder Verrechnung überzahlter Beträge erfolgen.

  • medizinisch notwendige Pflege durch eine häusliche Pflegekraft muß gewährleistet sein, unabhängig von der benötigten Länge. Es kann nicht sein, daß die Krankenkasse eine medizinisch notwendige häusliche Pflege, die vom Arzt verordnet wurde, nicht mehr übernimmt, weil der "Höchstsatz" überschritten ist.

Gesamttext: https://www.bergfrisch.com/petition.html

Begründung

An diesem Sonntag ist Wahltag- überlegen Sie es sich gut, wen Sie wählen..

Diese Petition wurde unter der Nummer 44771 als online Petition im Petitionsausschuß des Bundestages eingereicht und von diesem nicht für die öffentliche Zeichnung zugelassen. Sie trägt den Titel: Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Gesetzesänderung der Krankenkassenbestimmungen zum Wohle aller Menschen und deren Gesundung und Gesunderhaltung, mit dem Ziel die in der Verfassung (GG) garantierten Selbstbestimmungsrechte, die Gleichstellung der Naturheilverfahren, und das Recht der Patienten auf freie Wahl der Therapie zu schützen und wiederherzustellen.

Daß die Abwiegelung von ähnlichen Petitionen zum Thema Miststände im Gesundheitssystem kein Einzelfall ist, können Sie leicht erkennen, indem Sie einmal unter dem Namen des antwortenden Herrn Dziedzioch googeln.

Die Verteilung im Petitionsausschuß sieht folgender Maßen aus: 10 Mitglieder CDU, 6 Mitglieder SPD, 4 FDP, 3 Die Linke, 3 Bündnis 90/ Die Grünen. Das heißt, daß CDU, SPD und FDP zusammen 20 von 26 Stimmen haben.

Daß diese Herrschaften deutlich jeglichen Versuch die Situation der Gesundheitsversorgung für uns, die Bevölkerung, zu verbessern abbügeln, und zu wessen Vorteil sie handeln, ist unverkennbar. Wollen Sie wirklich DIESE Parteien wählen??

Dennoch ist es nicht zu spät für diese Petition, wir können noch etwas erreichen, wenn viele unterzeichnen! Bitte reicht die Petition weiter, denn je mehr Menschen zeigen, daß Ihnen dies nicht egal ist, desto weniger können wir ignoriert werden. Die Umsetzung dieser Petition könnte eine Vorreiterschaft für ein ganz neues Gesundheitswesen in der gesamten EU bereiten. Wielange noch kümmert sich die Bundesregierung nicht um die Belange und Sorgen Ihrer Bürger?Brauchen wir erst einen Volksentscheid? Zeigen wir ihnen jetzt, daß wir mit dieser Politik nicht einverstanden sind.

Die Zusammenarbeit und Verwebungen von Versicherungen mit ihren "Gutachtern" im Medizinbereich als gängige Praktik zur Leistungsverweigerung und Vorgabe was zu bezahlen ist, hat in diesen Reihen Tradition einer ganzen Industrie, dies darf nicht in die Grundversorgung und Gesundheitsgewährleistung der Bürger einfließen, indem sich ein Apparat "Krankenkasse" , mit entsprechenden Verflechtungen, zur pharmazeutischen Kontrolle durch einen ausgefeilten medizinischen Apparat, also eigentlich ein Versicherer, hier der gesamten medizinischen Profession bemächtigt, sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Es stellt sich die berechtigte Frage, nach dem Sinn einer Versicherung, die man bezahlt, die dann aber nur Leistungen nach ihrem Gutdünken erbringt, einer Industrie mit geschäftlichen Interessen, die nach ihren eigenen Regeln spielt. In jedem Geschäftsverhältnis würde man einen solchen Vertrag als no-win bezeichnen, und ablehnen. Wenn also durch den Gesetzgeber geregelt ist, eine verpflichtende Teilnahme an einem Versicherungsvertrag, so muß auch die Leistung stimmen und den Wünschen und Bedürfnissen derer, die zu bezahlen haben, der Versicherten, entsprechen und kann nicht der Bürger auf solche Weise entmündigt und um seine freiheitlichen Grundrechte betrogen werden.

Ausführungen:

Jeder Mensch hat ein Recht auf gesunde Lebensumstände und die notwendige Zahlung einer entsprechenden Existenzgrundlage- auch GERADE wenn er krank ist. Die Grundlagen der Gesundung und Gesunderhaltung sind zu allererst die Sicherung der Existenz und der Lebensgrundlage. Dies wird gewährleistet,u.a. durch die Krankengeldzahlung, sollte durch die Kassenleistungen gewährt werden, und ist ihr Sinn.

Es sollte selbstverständlich sein, daß man die Mittel, die man zum Erhalt seiner Gesundheit benötigt, zur Verfügung gestellt bekommt, allen voran die finanziellen Mittel. Wir beklagen uns und sorgen uns um "Brot für die Welt" , und wir können nicht einmal zu Hause diese Grundsätze in die Tat umsetzen und unseren Bürgern eine entsprechende UNSEREM Lebensstandard und unserer Gesundheit entsprechende Versorgung garantieren und Ihnen die Mittel hierzu zur Verfügung stellen.

Mit der Praxis, den Entzug von Krankengeld (und damit der Lebensgrundlage) als maßregelnde "Erziehungsmaßnahme" von erwachsenen , selbstbestimmten Menschen, zu mißbrauchen, die so zu unmündigen "Patienten" degradiert werden und keine Rechte mehr haben, muß Schluß gemacht werden. Dies ist unmenschlich und verstößt außerdem gegen die verfassungsrechtlich garantierten und im Grundgesetz und der Charta der Vereinten Nationen verbrieften Freiheitsrechte, Selbstbestimmungsrechte und den Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie die Behindertenrechtskonvention und damit zusätzlich gegen das Völkerrecht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Wenn diese Gesetze geändert werden, können auch Sie menschenwürdig und selbstbestimmt leben, wenn Sie krank sind.

Mich hat ein Heilpraktiker krank gemacht! So etwas gehört verboten!

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