Gesundheit

Gesundheitskurse § 20 SGB V wieder zulassen! Sofort!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bezirksregierung
27 Unterstützende 18 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

27 Unterstützende 18 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Gesundheitskurse nach § 20 SGB V wieder zulassen

z.B. Rückenschule, Yoga, Stressbewältigung, Raucherentwöhnung

Begründung

Gesundheitskurse sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention. Die Präventionsfelder Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung und Sucht tragen zur bio-psycho-sozialen Gesundheitsförderung bei.

Gerade in einer Zeit wie dieser, ist es wichtig, Gesundheit zu fördern und nicht nur Krankheit zu bekämpfen.

Präventionskurse stellen kein hohes Infektionsrisiko dar, da sie starken Einschränkungen unterliegen: Maximale Teilnehmerzahl 15, mindestens 5qm Platz pro Teilnehmer, genaue Anwesenheitsliste. und hochqualifizierte Kursleiter.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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