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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge beschließen, dass das Verfahren bei der Vergabe von Organspenden dahingehend geändert wird, dass Patienten, die auf ein Organ angewiesen sind, dann bevorzugt behandelt werden, wenn Sie minderjährige Kinder haben.
Begrundelse
Seit der Organspendeskandale hat sich die Zahl der Spender deutlich reduziert. Zudem ist das Verfahren insofern vereinfacht worden, als dass nur noch drei Blutwerte zur Bewertung der Dringlichkeit mittels einer einfachen Kalkulation berücksichtigt werden (MELD-Score). Nur in sehr seltenen Fällen wird zudem ein extrem schlechter Gesundheitszustand im Zusammenhang mit schweren zusätzlichen Erkrankungen berücksichtigt.Sicherlich gilt gemäß Art. 2 GG der Grundsatz: "Jeder hat das Recht auf Leben...". Aber auch auf dieses Recht darf per Gesetz eingegriffen werden. Daher stelle ich die Frage, ob durch die aktuellen Vergaberegeln andere Rechtsgüter verletzt werden. Hierbei verweise ich auf Art. 6 GG, dem besonderen Schutz der Familie.Stirbt ein Patient, der auf ein Organ wartete und zugleich Vater oder Mutter mindestens eines Kindes war, sind von dem Verlust nicht nur Partner und Angehörige betroffen, sondern eben auch die minderjährigen Kinder. Neben dem emotionalen Verlust fehlt der Patient als zweiter oder gar alleiniger Erziehungsberechtigter. War der Patient Hauptverdiener, wird die Familie höchstwahrscheinlich zum Sozialfall, insbesondere wenn - wie nicht selten in diesem Lebensabschnitt - noch größere Immobilienkredite abzubezahlen sind. Diesen Belastungen für die Kinder, den Partner und die Solidargemeinschaft könnte durch den vorgeschlagenen Beschluss deutlich entgegengewirkt werden. Ich bitte daher um entsprechende Gesetzgebung und Veranlassung gegenüber Eurotransplant.
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Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
11.01.2017
Andragendet slutter:
22.02.2017
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 13-09-2017Pet 2-18-15-212-039332
Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass das Verfahren bei der Vergabe von
Organspenden dahingehend geändert wird, dass Patienten, die ein Organ benötigen,
dann bevorzugt behandelt werden, wenn sie minderjährige Kinder haben.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 19 Mitzeichnungen sowie 32 Diskussionsbeiträge
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