Alueella: Saksa

Gesundheitswesen - Bevorzugung der Organspende für Eltern minderjähriger Kinder

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Tukeva 19 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag möge beschließen, dass das Verfahren bei der Vergabe von Organspenden dahingehend geändert wird, dass Patienten, die auf ein Organ angewiesen sind, dann bevorzugt behandelt werden, wenn Sie minderjährige Kinder haben.

Perustelut

Seit der Organspendeskandale hat sich die Zahl der Spender deutlich reduziert. Zudem ist das Verfahren insofern vereinfacht worden, als dass nur noch drei Blutwerte zur Bewertung der Dringlichkeit mittels einer einfachen Kalkulation berücksichtigt werden (MELD-Score). Nur in sehr seltenen Fällen wird zudem ein extrem schlechter Gesundheitszustand im Zusammenhang mit schweren zusätzlichen Erkrankungen berücksichtigt.Sicherlich gilt gemäß Art. 2 GG der Grundsatz: "Jeder hat das Recht auf Leben...". Aber auch auf dieses Recht darf per Gesetz eingegriffen werden. Daher stelle ich die Frage, ob durch die aktuellen Vergaberegeln andere Rechtsgüter verletzt werden. Hierbei verweise ich auf Art. 6 GG, dem besonderen Schutz der Familie.Stirbt ein Patient, der auf ein Organ wartete und zugleich Vater oder Mutter mindestens eines Kindes war, sind von dem Verlust nicht nur Partner und Angehörige betroffen, sondern eben auch die minderjährigen Kinder. Neben dem emotionalen Verlust fehlt der Patient als zweiter oder gar alleiniger Erziehungsberechtigter. War der Patient Hauptverdiener, wird die Familie höchstwahrscheinlich zum Sozialfall, insbesondere wenn - wie nicht selten in diesem Lebensabschnitt - noch größere Immobilienkredite abzubezahlen sind. Diesen Belastungen für die Kinder, den Partner und die Solidargemeinschaft könnte durch den vorgeschlagenen Beschluss deutlich entgegengewirkt werden. Ich bitte daher um entsprechende Gesetzgebung und Veranlassung gegenüber Eurotransplant.

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Uutiset

  • Pet 2-18-15-212-039332

    Gesundheitswesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Verfahren bei der Vergabe von
    Organspenden dahingehend geändert wird, dass Patienten, die ein Organ benötigen,
    dann bevorzugt behandelt werden, wenn sie minderjährige Kinder haben.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 19 Mitzeichnungen sowie 32 Diskussionsbeiträge
    ein.... enemmän

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