401 Firmas
No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Sterbebegleitung (Palliativ-Versorgung) Opium und andere bewusstseinsändernde Drogen eingesetzt werden dürfen.Die Drogengabe muss vom Empfänger in seiner Patientenverfügung ausdrücklich gewollt sein.
Razones.
Die Maßnahme soll unter den gleichen Bedingungen gelten unter denen die Mediziner die Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten aufgeben und ihn nur noch palliativ behandeln. Die Sterbenden könnten über größere Zeiten von ihrem Elend abgelenkt werden und Glücksmomente erleben, die ihnen sonst verwehrt bleiben.Die Aussicht auf die späte Drogenerfahrung einige junge Leute von frühen Drogenexperimenten abhalten. Selbst, wenn es nur wenige wären, es wäre dennoch ein Gewinn.Die Tendenz, die Drogen gerne auch zu früh zu geben, würde durch die Vorschrift der Anwendung unter der Bedingung für Palliativ-Versorgung verhindert.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
24/01/2014
La petición termina:
07/03/2014
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 2-18-15-212-003170Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird begehrt, dass in der Sterbebegleitung (Palliativ-Versorgung)
Opium und andere bewusstseinsändernde Drogen eingesetzt werden dürfen. Die
Drogengabe muss vom Empfänger in seiner Patientenverfügung ausdrücklich gewollt
sein.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 401 Mitzeichnungen sowie 9 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis... Más.