Alueella: Saksa

Gesundheitswesen - Einsatz von Opium in der Sterbebegleitung

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Deutschen Bundestag
401 Tukeva 401 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Sterbebegleitung (Palliativ-Versorgung) Opium und andere bewusstseinsändernde Drogen eingesetzt werden dürfen.Die Drogengabe muss vom Empfänger in seiner Patientenverfügung ausdrücklich gewollt sein.

Perustelut

Die Maßnahme soll unter den gleichen Bedingungen gelten unter denen die Mediziner die Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten aufgeben und ihn nur noch palliativ behandeln. Die Sterbenden könnten über größere Zeiten von ihrem Elend abgelenkt werden und Glücksmomente erleben, die ihnen sonst verwehrt bleiben.Die Aussicht auf die späte Drogenerfahrung einige junge Leute von frühen Drogenexperimenten abhalten. Selbst, wenn es nur wenige wären, es wäre dennoch ein Gewinn.Die Tendenz, die Drogen gerne auch zu früh zu geben, würde durch die Vorschrift der Anwendung unter der Bedingung für Palliativ-Versorgung verhindert.

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Uutiset

  • Pet 2-18-15-212-003170Gesundheitswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird begehrt, dass in der Sterbebegleitung (Palliativ-Versorgung)
    Opium und andere bewusstseinsändernde Drogen eingesetzt werden dürfen. Die
    Drogengabe muss vom Empfänger in seiner Patientenverfügung ausdrücklich gewollt
    sein.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 401 Mitzeichnungen sowie 9 Diskussionsbeiträge
    ein.
    Das Ergebnis... enemmän

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