401 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Sterbebegleitung (Palliativ-Versorgung) Opium und andere bewusstseinsändernde Drogen eingesetzt werden dürfen.Die Drogengabe muss vom Empfänger in seiner Patientenverfügung ausdrücklich gewollt sein.
Raison
Die Maßnahme soll unter den gleichen Bedingungen gelten unter denen die Mediziner die Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten aufgeben und ihn nur noch palliativ behandeln. Die Sterbenden könnten über größere Zeiten von ihrem Elend abgelenkt werden und Glücksmomente erleben, die ihnen sonst verwehrt bleiben.Die Aussicht auf die späte Drogenerfahrung einige junge Leute von frühen Drogenexperimenten abhalten. Selbst, wenn es nur wenige wären, es wäre dennoch ein Gewinn.Die Tendenz, die Drogen gerne auch zu früh zu geben, würde durch die Vorschrift der Anwendung unter der Bedingung für Palliativ-Versorgung verhindert.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
24/01/2014
Fin de la pétition:
07/03/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 2-18-15-212-003170Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird begehrt, dass in der Sterbebegleitung (Palliativ-Versorgung)
Opium und andere bewusstseinsändernde Drogen eingesetzt werden dürfen. Die
Drogengabe muss vom Empfänger in seiner Patientenverfügung ausdrücklich gewollt
sein.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 401 Mitzeichnungen sowie 9 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.