Gesundheitswesen - Registrierung aller Bürger mittels Knochenmarkspenderdatei im ZKRD

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
96 Unterstützende 96 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

96 Unterstützende 96 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder deutsche Staatsbürger dazu verpflichtet wird sich mittels einer Knochenmarkspenderdatei im Zentralen Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) registrieren zu lassen, insofern er die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Kosten für die Registrierung werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Außerdem soll die Schaffung einer Europäischen Knochenmarkspenderdatei geprüft werden.

Begründung

Nach dem heutigen gesicherten wissenschaftlichen Stand in der Medizin in Bezug auf die maligne Erkrankung des blutbildenden bzw. lymphatischen Systems ist eine Transplantation, nachdem alle anderen Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden, die einzige verbliebene Möglichkeit den betroffenen Menschen das Leben zu retten und die Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft zu heilen.Da alle Gewebemerkmale (HLA-Merkmale) für eine erfolgreiche Transplantation übereinstimmen müssen, ist es wichtig, dass eine solche Spenderdatei möglichst heterogen ist. Zur Zeit sind in Deutschland jedoch nur ca. 8 Millionen Spender in einer solchen Datei erfasst. Wenngleich weltweit ca. 34 Millionen potenzielle Spender registriert sind, ist dies in Relation zu einer Weltbevölkerung von ungefähr 8 Milliarden Menschen ein Pool von extrem wenigen potenziellen Spendern, wenn man berücksichtigen muss, dass es Billionen von HLA-Kombinationsmöglichkeiten gibt und dabei alle übereinstimmen müssen.Die abstrakte Spendenbereitschaft ist jedoch sehr hoch, ähnlich wie bei der Organspendenbereitschaft. Dennoch sind im Vergleich zur spendenfähigen Gesamtbevölkerung wenige Menschen registriert. Eine Registrierungspflicht kann daher die tatsächliche Spendendurchführung erhöhen, weil eine Registrierung automatisch zur Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der Blutstammzellspende führt und die praktische Entscheidung zur Registrierung staatlich angeordnet wird, was die grundlegende Voraussetzung dafür ist, um die vorhandene Spendenbereitschaft auch tatsächlich umzusetzen.Da hier außerdem das Rechtsgut der Öffentlichen Gesundheit betroffen ist, hat der Staat seine Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber seinen Staatsbürgern zu erfüllen und darf deshalb eine solche Registrierungspflicht gesetzlich anordnen. Dies ist auch unter dem Einwand des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte sowie die verbrieften Rechte nach Art. 2 Abs. 2 sowie Art. 19 Abs. 1 und 2 GG statthaft im Rahmen der Güterabwägung. Ferner ist die angeordnete Registrierung zulässig, weil sie mittelbar der Pflichterfüllung dienlich ist, Leben zu schützen und zu erhalten.Gleichzeitig ist die Pflicht zur Registrierung als Verwirklichung der staatlichen Fürsorgepflicht (Paternalismus) zu verstehen, da im Falle einer notwendigen Transplantation aufgrund der o. g Erkrankung eines registrierten Spenders ebenfalls zügiger ein kompatibler Spender gefunden werden könnte.Durch die Schaffung einer Europäischen Knochenmarkspenderdatei würde durch die Homogenisierung des Rechtsraums eine wesentlich unbürokratischer, effizienter und effektiver Spendersuchlauf erfolgen sowie die Koordination der nationalen Spenderdateien verbessern und Kosten für diese senken. Insgesamt würden dadurch Patienten wie Spender profitieren. Eine globale Spenderdatei wäre jedoch langfristig anzustreben.

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