Regione: Germania

Gewährleistung der Austauschbarkeit der Akkus von Elektrogeräten/Präzisierung von § 4 Satz 2 ElektroG

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Supporto 47 in Germania

La petizione è conclusa

47 Supporto 47 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Akkus von Elektrogeräten austauschbar sein müssen. Der Austausch ist so zu gestalten, dass der Endanwender dies ohne Probleme selbstständig vornehmen kann. Der § 4 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist dementsprechend zu präzisieren.

Motivazioni:

Aktuell führt der Abs. 2 ElektroG dazu, dass Akkus fest verbaut werden, dieser besitzt eine Lücke:"(2) Die Hersteller sollen die Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern, es sei denn, dass die Konstruktionsmerkmale rechtlich vorgeschrieben sind oder die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen..."Besonders der Teil: "...die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen..." wird hierbei als Begründung eines jeden fest verbauten Akkus herangezogen. Somit sind Produkte wie Smartphones, Laptops, elektrische Zahnputzbürsten zu Wegwerfprodukten mutiert. Gerade die Vergangenheit zeigt, dass Akkus sehr wohl austauschbar in Smartphones oder Laptops verbaut werden können.

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