Gewährleistung der Austauschbarkeit der Akkus von Elektrogeräten/Präzisierung von § 4 Satz 2 ElektroG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

47 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

47 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass Akkus von Elektrogeräten austauschbar sein müssen. Der Austausch ist so zu gestalten, dass der Endanwender dies ohne Probleme selbstständig vornehmen kann. Der § 4 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist dementsprechend zu präzisieren.

Begründung

Aktuell führt der Abs. 2 ElektroG dazu, dass Akkus fest verbaut werden, dieser besitzt eine Lücke:"(2) Die Hersteller sollen die Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern, es sei denn, dass die Konstruktionsmerkmale rechtlich vorgeschrieben sind oder die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen..."Besonders der Teil: "...die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen..." wird hierbei als Begründung eines jeden fest verbauten Akkus herangezogen. Somit sind Produkte wie Smartphones, Laptops, elektrische Zahnputzbürsten zu Wegwerfprodukten mutiert. Gerade die Vergangenheit zeigt, dass Akkus sehr wohl austauschbar in Smartphones oder Laptops verbaut werden können.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.03.2020
Petition endet: 27.05.2020
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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