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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die Gewerbeordnung wie folgt geändert wird: Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Danach werden die entsprechenden Beschlüsse aus dem Gewerbezentralregister gestrichen. Steuer- und Sozialabgabenschulden, die zum Zeitpunkt der Untersagung zur Untersagung geführt haben, dürfen nicht zu einer neuen Untersagung führen, sofern nicht erhebliche, neue Steuer- und / oder Abgabenschulden entstanden sind.
Pamatojums
Einzelunternehmer, die Steuerschulden oder Sozialversicherungsschulden haben, müssen regelmäßig mit einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit rechnen. Dies sorgt dafür, dass diese Unternehmer nicht mehr am Rechtsverkehr als Gewerbetreibende teilnehmen können. Im Umkehrschluss erzeugen diese Unternehmer dann aber auch kein Einkommen mehr und der Staat muss für diese Personengruppe aufkommen, obwohl sich diese Personen - beispielsweise als Kleinunternehmer - selbst versorgen könnten.
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Sākās petīcija:
28.11.2012
Petīcija beidzas:
09.01.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-17-09-7101-044403
Gewerbeordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung der Gewerbeordnung dahingehend gefordert,
dass Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit nur eine Gültigkeit von
10 Jahren besitzen und anschließend die entsprechenden Eintragungen im
Gewerbezentralregister gelöscht werden sollten.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
Einzelunternehmer, die Steuerschulden oder Sozialversicherungsschulden hätten,
regelmäßig mit einer Gewerbeuntersagung wegen... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.