Reģions: Vācija

Gewerbeordnung - Gültigkeit von Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die Gewerbeordnung wie folgt geändert wird: Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Danach werden die entsprechenden Beschlüsse aus dem Gewerbezentralregister gestrichen. Steuer- und Sozialabgabenschulden, die zum Zeitpunkt der Untersagung zur Untersagung geführt haben, dürfen nicht zu einer neuen Untersagung führen, sofern nicht erhebliche, neue Steuer- und / oder Abgabenschulden entstanden sind.

Pamatojums

Einzelunternehmer, die Steuerschulden oder Sozialversicherungsschulden haben, müssen regelmäßig mit einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit rechnen. Dies sorgt dafür, dass diese Unternehmer nicht mehr am Rechtsverkehr als Gewerbetreibende teilnehmen können. Im Umkehrschluss erzeugen diese Unternehmer dann aber auch kein Einkommen mehr und der Staat muss für diese Personengruppe aufkommen, obwohl sich diese Personen - beispielsweise als Kleinunternehmer - selbst versorgen könnten.

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Jaunumi

  • Pet 1-17-09-7101-044403

    Gewerbeordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Gewerbeordnung dahingehend gefordert,
    dass Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit nur eine Gültigkeit von
    10 Jahren besitzen und anschließend die entsprechenden Eintragungen im
    Gewerbezentralregister gelöscht werden sollten.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
    Einzelunternehmer, die Steuerschulden oder Sozialversicherungsschulden hätten,
    regelmäßig mit einer Gewerbeuntersagung wegen... vairāk

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