Gewissensentscheidung der Bundestagsabgeordneten zur Öffnung der Ehe ermöglichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Fraktionen im deutschen Bundestag / Präsidium des Deutschen Bundestages
155 Unterstützende 147 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

155 Unterstützende 147 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Fraktionsvorstände im deutschen Bundestages werden aufgefordert, bei einer Abstimmung über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare den Fraktionszwang aufzuheben und so eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu ermöglichen.

Begründung

§218, Stammzellenforschung, die Reichstagsverhüllung - dies sind nur drei Beispiele für herausragende Debatten und Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag seit 1990 ohne Fraktionszwang geführt und getroffen hat.

Seit der Einführung der Lebenspartnerschaft steht die Frage der Öffnung der Ehe auf der politischen Agenda. Leider wird diese Frage in der Bundesrepublik durch Gerichte behandelt und nicht durch das Parlament.

Der deutsche Bundestag sollte sich dieser Frage als einer Gewissensfrage nähern. Da das Grundgesetz Volksabstimmungen in Sachfragen nicht kennt, ist dies der einzige Weg, diese Sachfrage dem taktischen Verhalten einzelner Parteien zu entziehen.

Die Relevanz ergibt sich aus der Bedeutung der für die 5-10 Prozent der Bevölkerung, die schwul oder lesbisch leben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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IHR -WIR Solange so gedacht wird, sind Wir leider noch weit von einer Gemeinschaft entfernt, von Toleranz. Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bringt mehr Gemeinsamkeit und Normalität.

Es gibt keinen verankerten Zwang, die Abgeordneten vereidigt man auf bestes Wissen und gewissen. Dieser PArteiendruck hat mit dem Linksruck eingesetzt, so bekommt man Ergebnisse, wie damals in der DDR

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