Petition richtet sich an:
Die Fraktionen im deutschen Bundestag / Präsidium des Deutschen Bundestages
Die Fraktionsvorstände im deutschen Bundestages werden aufgefordert, bei einer Abstimmung über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare den Fraktionszwang aufzuheben und so eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu ermöglichen.
Begründung
§218, Stammzellenforschung, die Reichstagsverhüllung - dies sind nur drei Beispiele für herausragende Debatten und Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag seit 1990 ohne Fraktionszwang geführt und getroffen hat.
Seit der Einführung der Lebenspartnerschaft steht die Frage der Öffnung der Ehe auf der politischen Agenda. Leider wird diese Frage in der Bundesrepublik durch Gerichte behandelt und nicht durch das Parlament.
Der deutsche Bundestag sollte sich dieser Frage als einer Gewissensfrage nähern. Da das Grundgesetz Volksabstimmungen in Sachfragen nicht kennt, ist dies der einzige Weg, diese Sachfrage dem taktischen Verhalten einzelner Parteien zu entziehen.
Die Relevanz ergibt sich aus der Bedeutung der für die 5-10 Prozent der Bevölkerung, die schwul oder lesbisch leben.