Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Rentnern bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Rentnern bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gefordert.

Begründung

Lt. Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenFür die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.Macht ein Steuerzahler diese Aufwendungen geltend und entsteht bei einem Steuerpflichtigen infolge der Inanspruchnahme dieser Steuerermäßigung nach § 35a EStG - insbesondere bei steuerpflichtigen Rentnern - ein sog. Anrechnungsüberhang wird dieser Anrechnungsüberhang einbehalten. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall kein tatsächlicher Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 20 % erfolgt, sondern – je nach Überhang – z.B. nur noch 10 %.Damit ergibt sich seine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Rentnern, die korrigiert werden muss.

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