Gleichbehandlung vor allen Gesetzen - Ehe / Lebensgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft - EStG / SG

Petent/in nicht öffentlich
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Deutscher Bundestag

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag

Momentane Situation: Ehe / Lebensgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft werden von einzelnen Gesetzen/Gesetzbüchern unterschiedlich behandelt, obwohl Sie zum Großteil identische Funktion, Leistungen, Pflichten ausüben.

Für nachfolgende Beispiele werden folgende Familienkonstellationen beispielhaft verwendet: Konstellation 1 bestehend aus Mann, Frau, Kind • Mann und Frau verheiratet • leibliches Kind beider Eheleute • Mann oder Frau erwerbstätig (kein „Aufstocker“ nach SBG 2 §11 und ALG2-Verordnung) • wohnhaft in derselben Wohnung/Einfamilienhaus

Konstellation 2 bestehend aus Mann, Frau, Kind • Mann und Frau nicht verheiratet • leibliches Kind eines der beiden Erwachsenen • Mann oder Frau erwerbstätig (kein „Aufstocker“ nach SBG 2 §11 und ALG2-Verordnung) • wohnhaft in derselben Wohnung/Einfamilienhaus

Konstellation 3 bestehend aus Mann, Frau, Kind • Mann und Frau nicht verheiratet • leibliches Kind eines der beiden Erwachsenen • kein Erwerbstätiger • wohnhaft in derselben Wohnung/Einfamilienhaus

Bei allen genannten Konstellationen stehen die genannten Personen voll für einander ein, sowohl finanziell, als auch sozial.

Beispiele: Beispiel 1 - Entlastung bei der Steuer bezogen auf EStG §25, Absatz 3.2 und EStG §26 und EStG §32a, Absatz 5:

Konstellation 1 Bei der Steuererklärung nach dem EStG kann die Familie aus Konstellation 1 über das Ehegattensplitting oder die Einstufung in unterschiedliche Steuerklassen eine drastische Ermäßigung der Steuerlast erwirken.

Konstellation 2 Bei der Steuererklärung nach dem EStG kann die Familie aus Konstellation 2 über das Ehegattensplitting keine Ermäßigung der Steuerlast erwirken, noch erfolgt keine Ermäßigung über die Einstufung in unterschiedliche Steuerklassen.

Beispiel 2 - Beantragung von Sozialleistungen bezogen auf SGB 2, §7 (speziell Absatz 3a):

Konstellation 2 Bei der Beantragung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende werden Einkommens- und Vermögenswerte des Erwerbstätigen vollumfänglich mit eingerechnet. Ebenso müssen Einkommens- und Vermögenswerte vollständig offen gelegt werden, auch vom erwerbstätigen Nichtantragssteller. (dies ist identisch mit der Offenlegung der Einkommens- und Vermögenverhältnisse für Eheleute bei der Steuererklärung).

Beispiel 3 - Familienversicherung bezogen auf SGB 5 §10

Konstellation 1 Bei der Familie in Konstellation 1 sind alle Mitglieder automatisch versichert, seien es die Erwerbstätigen über ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und/oder die nicht Erwerbstätigen über die Familienversicherung des Erwerbstätigen.

Konstellation 2 Bei der Familie in Konstellation 2 sind nur die Erwerbstätigen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis automatisch versichert. Nicht Erwerbstätige sind gesetzlich verpflichtet eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Konstellation 3 Bei der Familie in Konstellation 3 sind alle Mitglieder automatisch versichert Ziel(e) Ziel 1 Die Abschaffung der Ungleichbehandlung von gleichwertigen Einstehensgemeinschaften (Ehe / Lebensgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft).

Hierfür, 1. entweder die Anerkennung von Bedarfsgemeinschaften als gleichwertige Einstehensgemeinschaft wie die Ehe / Lebensgemeinschaft (Ergänzung von EStG §25, Absatz 3.2 und EStG §26 und EStG §32a, Absatz 5 und SGB 5 §10 um die Bedarfsgemeinschaft, wie in SGB 2, §7 Absatz 3a definiert)

oder

  1. die Abschaffung von Bedarfsgemeinschaften (Entfernen von SGB 2, §7 Absatz 3a, sowie aller weiteren Bezüge/Verweise auf die Bedarfsgemeinschaft in den verschiedenen Gesetztestexten)

oder

  1. die Exklusion von Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Erwerbstätigen in Bedarfsgemeinschaften, bei der Berechnung und Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Ziel 2 Abschaffung des Zwangs zur Offenlegung aller Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Nichtantragsstellern in einer Bedarfsgemeinschaft, bei der Berechnung und Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Begründung

Begründung 1. Die bestehende Gesetzgebung benachteiligt gravierend gleichwertige Lebensgemeinschaften, welche sich hauptsächlich nur „auf dem Papier“ unterscheiden. Hier ist besonders die Konstellation 2 betroffen. Dies zeigt sich besonders im Vergleich zu a) Konstellation 1 kein Ehegattensplitting, keine Steuerklassenvorteile, keine Familienversicherung b) Konstellation 3 kein Anspruch auf Sozialleistungen wegen zu hohem Einkommen bzw. Vermögenswerte des/der Erwerbstätigen

  1. Die bestehende Gesetzgebung entbindet bewusst den Staat aus seiner Verantwortung seinen Bürgern gegenüber. Dies erfolgt, indem er auf der einen Seite den Anspruch auf Steuererleichterungen verweigert, auf der anderen Seite den Anspruch auf Sozialleistungen verweigert. So „dreht sich der Staat die Münze, wie es ihm (finanziell) am besten passt“.

  2. Die bestehende Gesetzgebung beschönigt die Arbeitssuchendenzahlen, indem die nicht erwerbstätigen Personen aus Konstellation 2 nicht in der Statistik auftauchen.

  3. Gemäß Artikel 3 - 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gilt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dieser Artikel wird durch die Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Auslegung von Lebensgemeinschaften in unterschiedlichen Gesetzen/Gesetzabschnitten gebrochen.

  4. Die bestehende Gesetzgebung entspricht nicht mehr dem Familienbild der heutigen Zeit und muss dringend um das Familienbild der heutigen Zeit erweitert/ergänzt werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.09.2014
Sammlung endet: 24.03.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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