Region: Hamburg
Kultur

Gleichberechtigung und Eröffnung der Hamburger Shisha Bars

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
260 Unterstützende 217 in Hamburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

260 Unterstützende 217 in Hamburg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Seit ca. 3 Monaten sind alle Shisha Bars in Hamburg geschlossen. Obwohl Kneipen und andere Gastronomie Einrichtungen ihre Pforten öffnen durften, sind die Hamburger Shisha Bars immer noch unbegründet geschlossen. Es wurden Hygienekonzepte eingereicht, jedoch vergeblich.

Das verstößt gegen Artikel 3 GG. Es herrscht hier eine Ungleichheit, folglich ist die Verhältnismäßigkeit der Verordnung nicht gewahrt.

Begründung

Der Gleichheitsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland ist ein wichtiger Aspekt für die Bürgerinnen und Bürger im Land, nicht zufällig kommt das Gesetz an 3. Stelle nach Art.(1) der Menschenwürde und Art.(2) der körperlichen Unversehrtheit in der deutschen Verfassung. Dadurch das nur in Shisha-Bar's das Rauchen in Hamburg verboten wurde, ist nach Art.(3) die Gleicheit vor dem Gesetz nicht mehr gewährleistet.

Über 65 Shisha-Bar's aus Hamburg haben sich zusammengesetzt und möchten eine Sammelklage einreichen, nachdem die Klage eines Shisha Lounge Betreibers ohne richtige Begründung abgewiesen worden ist.

Wir bedanken uns für eure Unterstützung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

F. Uzunpinar

Hamburg

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Bruder, ich muss mein Koks loswerden. Macht die scheiss Shisha wieder auf ihr !@#$!

Was hat bitte die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit mit Shisha Bars zu tun?

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