Gleichberechtigung von Menschen mit Einschränkungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Krankenkassen

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Krankenkassen

Nachdem ich etliche Bundestagsabgeordnete, Fraktionen und Parteien wegen des im Betreff genannten Problems angeschrieben habe, aber leider ohne Antwort geblieben bin, auch die Patientenbeauftragte des Bundes und selbst der Präsident des Deutschen Bundestages als doch selbst Betroffener keine Antwort mir zukommen ließ, wende ich mich heute an Sie und ich hoffe, Sie gestatten mir im Vorwege kurz einige Informationen zu meiner Person zu übermitteln, bevor ich auf das eigentliche Problem komme.

Ich bin 69 Jahre alt und nach etlichen Operationen am linken Knie blieb mir 2016 nichts anderes, als eine Oberschenkelamputation. Seitdem kämpfe ich mit allen Mitteln darum, in eine Prothese zu kommen, die mir seitens der Krankenkasse gestellt wurde, worüber ich sehr froh bin. Leider hindern mich derzeit viele andere „Baustellen“ daran die Prothese auch zu nutzen. Diese nur kurz und knapp zu mir. Nun gestatten Sie mir bitte, zum eigentlichen Problem zu kommen.

Es wird seitens der Bundesrepublik Deutschland permanent gegen Art. 3 des eigenen Grundgesetzes und gegen die am 3. Mai 2008 in Kraft getretene UN-Resolution „Convention on the Rights of Person with Disabilities" verstoßen.

Denn es gibt eine unglaubliche Ungleichbehandlung in der Versorgung der Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen.

Entscheidend ist ausschließlich der Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung. Sollte sie das Schicksal treffen, während sie noch im Arbeitsprozess stecken, so haben sie Glück im Unglück gehabt, denn der Kostenträger, die Berufsgenossenschaft unternimmt alles, um sie wieder in Arbeit zu bringen. Hierzu gehört vor eine komplette Unterstützung, z.T. finanziell (z.B. Neuanschaffung eines geeigneten Pkw; Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines barrierearmen Wohnraums) Vor allen Dingen erfolgt die Unterstützung in der Versorgung mit Hilfsmitteln wie neben einer normalen Prothese, eine Sportprothese, bis hin zu einem Handbike zwecks aktiver Betätigung. Außerdem einen Rollstuhl für außen einen für den Innenbereich.

Sollten sie jedoch wie ich persönlich, das Pech haben, das das Geschehnis erst eintritt, wenn sie sich bereits im Ruhestand befinden, dann sieht die Versorgung ganz anders aus. Kostenträger sind dann die gesetzlichen Pflegeversicherungen, sofern sie einen Pfleggrad habe und die gesetzlichen Krankenkassen.

Dann kämpfen sie um jedes Hilfsmittel und sind gegebenenfalls gezwungen, ihre eigene Krankenkasse zu verklagen vor dem Sozialgericht. Mir wurde mitgeteilt von meiner Krankenkasse, im Rahmen einer Ablehnung eines Hilfsmittels, dass ich nur einen Anspruch darauf habe, bis zu 300 m im Umkreis meiner Wohnung mich zu bewegen, was darüber hinaus geht, müsste dann durch meine Ehefrau, die ja gesund sei, geleistet werden.

Mir ist bekannt, dass es Unterschiede gibt, denn die Krankenkasse basiert in ihrer Versorgung auf „SGB V“ und die Berufsgenossenschaft auf dem „SGB VII“ dieses Argument wird häufig verwendet, um die unterschiedliche Unterstützung zu rechtfertigen.

Für mich als Normalbürger, Betroffener und Bürger der Bundesrepublik hilft mir diese Argumentation gar nicht und sie ist in sich auch nicht schlüssig, denn sie verstößt gegen die von mir bereits genannten rechtlichen Grundlagen.

Es wird viel von der Inklusion gesprochen, es wird viel in dieser Richtung unternommen, doch wie soll eine Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Einschränkungen gelingen, wenn die Gruppe der Menschen mit Einschränkungen durch die unterschiedliche Behandlung im Rahmen der Unterstützung durch die noch nicht einmal die gleichen Voraussetzungen haben.

Ich habe noch nicht auf die Verbände zurückgegriffen wie Sozialverband oder VDK, da ich im Rahmen eines anderen Vorganges habe feststellen müssen, dass die Vertretung der Interessen leider nicht gegeben sind. Andererseits sind dort, wie anscheinend auch in der Politik vorgefasste und festgefahrene Pfade vorhanden, die ein Eintreten für eine solche Sache unmöglich machen.

Daher warte ich zurzeit auf eine Entscheidung des Sozialgerichts, damit ich dann eine Verfassungsbeschwerde erheben kann. Parallel würde ich dann auch den Weg zum EUGH gehen und gegen mein Heimatland vor Gericht ziehen. Alles das scheint mir jedoch eigentlich nicht nötig, wenn erkannt wird, dass diese Ungleichbehandlung eigentlich mit der Veränderung der Versorgungsstatuten erreicht werden kann.

Ich möchte hier nicht mein eigenes Schicksal an sie übermitteln, versteckt hinter allgemeinen Feststellungen, sondern es gibt in Deutschland fast 8 Millionen Menschen mit Einschränkungen, davon 1,5 Millionen Rollstuhlfahrer, die nicht alle in der Lage sind, sich zu wehren, stellvertretend für diese Menschen wende ich mich heute an Sie.

Quelle:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/_inhalt.html

https://www.treppenlifte-informationen.com/wissenswertes/statistik-schwerbehinderte-menschen-und-rollstuhlfahrer/#:~:text=Rund%201%2C4%20Millionen%20rollstuhlpflichtige,Menschen%20auf%20einen%20Rollstuhl%20angewiesen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.11.2020
Sammlung endet: 06.01.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

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