Gleiches Recht für Alle! Einführung einer Männerquote im öffentlich-rechtlichen Sektor, z.B. Ämter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gleichstellungsbeauftragter der Bundesregierung

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Gleichstellungsbeauftragter der Bundesregierung

Gleiches Recht für Alle!
Gesetzliche Einführung einer Männerquote im öffentlich-rechtlichen Sektor, z.B. in Ämtern, und Einführung der allgemeinen und speziellen Rechtslehre für die Bediensteten im öffentlichen Dienste.

Begründung

Jeder dürfte schon ein Mal die hochgradige Inkompetenz, Arbeitsunwilligkeit und das Entscheiden nach persönlichen Befindlichkeiten von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes erlebt habe. Diese Vorgehensweise ist nicht akzeptabel, da JEDER Bürger dieses Landes der Staat ist und die Bediensteten des Staates nur unsere Erfüllungsgehilfen sind, die wir mit unseren staatlichen Abgaben bezahlen. Also müssen und sollen diese Erfüllungsgehilfen zumindest ansatzweise die Rechtsgebiete kennen über die sie entscheiden OHNE Emotionen, sondern faktisch.
Nach meiner langjährigen Erfahrung betrifft die dubiose Vorgehensweise der Bediensteten des öffentlichen Dienstes alle Bereiche dieses, ob Finanzamt, Kfz-Zulassung, Gewerbeamt, Sozialbehörden oder andere.
Wie bereits angedeutet, muß der Staat, in Form seiner Vertreter, die reichlich vorhandenen Gesetze und Verordnungen nur einfach korrekt und emotionslos umsetzen.
Das ist gegenwärtig nicht der Fall.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.02.2023
Sammlung endet: 30.04.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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    "Jeder dürfte schon ein Mal die hochgradige Inkompetenz, Arbeitsunwilligkeit und das Entscheiden nach persönlichen Befindlichkeiten von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes erlebt habe. Diese Vorgehensweise ist nicht akzeptabel, da JEDER Bürger dieses Landes der Staat ist und die Bediensteten des Staates nur unsere Erfüllungsgehilfen sind, die wir mit unseren staatlichen Abgaben bezahlen. Also müssen und sollen diese Erfüllungsgehilfen zumindest ansatzweise die Rechtsgebiete kennen über die sie entscheiden OHNE Emotionen, sondern faktisch.
    Wie bereits angedeutet, muß der Staat, in Form seiner Vertreter, die reichlich vorhandenen Gesetze und Verordnungen nur einfach korrekt und emotionslos umsetzen.
    Das ist gegenwärtig nicht der Fall."

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