Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen Frauenquoten und Männerquoten grundsätzlich nicht als Werkzeug zur Gleichberechtigung zu nutzen.
Perustelut
Eine Frauenquote/Männerquote stellt eine Bevorteilung bzw. Benachteiligung des jeweiligen Geschlechts dar. Dies wiederspricht dem Grundgesetz (Punkt 1, Artikel 3, Absatz 3).
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.8.2017Pet 3-17-17-2162-032326Gleichstellungsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, Frauen- und Männerquoten grundsätzlich nicht als Werkzeug zur
Gleichberechtigung einzusetzen.
Er führt aus, dass jede Quote eine Bevorteilung des einen bzw. eine Benachteiligung
des anderen Geschlechtes sei und daher dem Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes widerspreche. Zwar würden Frauen und Männer in bestimmten
Bereichen benachteiligt, jedoch könne der biologische Nachteil, dass Frauen
aufgrund von Schwangerschaft im Berufsleben aussetzen müssten, nicht
wettgemacht werden. Eine tatsächliche... enemmän
Väittely
Mit Quoten wird unsystematisch agiert: Alle wollen nur Quoten für Frauen in den Berufen, in welchen zuweing Frauen vertreten sind. Wenn aber Quoten eingeführt werden, dann müssen für alle Berufe Quoten eingeführt werden, weil ansonsten natürlich die Männer in allen Berufen mit mehr Frauen offensichtlich benachteiligt werden.
Ei vielä väitteitä vastaan