Region: Hessen
Landwirtschaft

Grünes Band Hessen? Ja! Aber so NICHT!

Petition richtet sich an
Boris Rhein, Hessischer Ministerpräsident; Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Matthias Wagner, B'90/ Die Grünen; Ines Claus, CDU
8.262 Unterstützende 3.929 in Hessen

Sammlung beendet

8.262 Unterstützende 3.929 in Hessen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.04.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Geplantes Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“ – Gravierender Eingriff in Autonomie und Rechte der Waldeigentümer, Landwirte und Jagdrechtsinhaber/-Innen

Konkrete Forderung dieser Petition:

  • Der Rahmenvertrag für den Naturschutz im Wald vom 27. November 2002 ist einzuhalten. Alle Grundflächen in kommunalem und privatem Eigentum sind aus den Zonen II und III der Gebietskulisse des Gesetzentwurfs zur Ausweisung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Hessen“ herauszunehmen.
  • Für Waldflächen, für die durch Gutachten eine Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nachgewiesen wird, sind den Eigentümerinnen und Eigentümern Naturschutzverträge anzubieten.
  • Für landwirtschaftliche Flächen, die zu den Zielen des Grünen Bandes beitragen sollen, sind die Vereinbarungen des Runden Tisches Landwirtschaft und Naturschutz einzuhalten.
  • Die Jagdausübung muss im Grünen Band uneingeschränkt möglich sein.

Verträge sind einzuhalten

Die hessische Landesregierung beabsichtigt am 29. Januar 2023 ein Gesetz zu verabschieden, das große Teile der Flächen unter Naturschutz stellen soll, die sich auf hessischer Seite angrenzend zur ehemaligen Deutsch-Deutschen Grenze befinden.

Begründung

Was oberflächlich betrachtet unterstützenswert erscheint, stellt in seiner avisierten Ausgestaltung einen gravierenden Eingriff in die Autonomie und Rechte der ländlichen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, der Landwirtinnen und Landwirte sowie Kommunen im Grünen Band dar. Das sogenannte „Nationale Naturmonument“ soll durch ein Gesetz ausgewiesen werden und nicht durch eine Verordnung, wie es § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vorsieht. Damit werden die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener erheblich eingeschränkt. Konkret berührt wären über 21 Kommunen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer auf einer Fläche von ca. 8.250 ha, die sich über eine Länge von 260 km erstreckt.

Das Gesetz stellt einen Bruch der am Runden Tisch „Landwirtschaft und Naturschutz“ getroffenen Kooperationsvereinbarung dar, dass freiwillige, vertragliche Naturschutzmaßnahmen Vorrang haben.

In gleicher Weise bricht das Gesetz den im Jahr 2002 geschlossenen „Rahmenvertrag für den Naturschutz im Wald“. Danach hat sich das Land verpflichtet, bei Naturschutzvorhaben im Wald den Waldeigentümern Naturschutzverträge anzubieten statt ordnungsrechtlichen Regelungen zu erlassen.

Für Flächen in ausgewiesenen Nationale Naturdenkmale hat das Land Hessen ein gesetzlich verbrieftes Vorkaufsrecht, wodurch sämtliche Flächen im Grünen Band massiv entwertet werden.

Konkret fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner daher:

  • Der Rahmenvertrag für den Naturschutz im Wald vom 27. November 2002 ist einzuhalten. Alle Grundflächen in kommunalem und privatem Eigentum sind aus den Zonen II und III der Gebietskulisse des Gesetzentwurfs zur Ausweisung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Hessen“ herauszunehmen.
  • Für Waldflächen, für die durch Gutachten eine Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nachgewiesen wird, sind den Eigentümerinnen und Eigentümern Naturschutzverträge anzubieten.
  • Für landwirtschaftliche Flächen, die zu den Zielen des Grünen Bandes beitragen sollen, sind die Vereinbarungen des Runden Tisches Landwirtschaft und Naturschutz einzuhalten.
  • Die Jagdausübung muss im Grünen Band uneingeschränkt möglich sein.

 

Das Gebiet des „Nationalen Naturmonuments“ beinhaltet drei verschiedene Zonenkategorien. Innerhalb dieser definierten Zonen-Kategorien greift das Gesetz massiv in die bestehenden Rechte von Landwirten, Waldeigentümern und JagdrechtsinhaberInnen ein. Es besteht die sehr konkrete Gefahr, dass eine solche gesetzliche Regelung als Präzedenzfall für zukünftige Gesetzesregelungen gesehen wird und somit bundesweit mit Einschränkungen & Verboten in der unten beschriebenen Art gerechnet werden muss.

Entgegen allen schriftlichen und mündlichen Beteuerungen der Landesregierung Hessens, enthält der Gesetzestext Regelungen, die die land- & forstwirtschaftliche sowie jagdliche Bewirtschaftung der betroffenen Flächen in Zukunft substanziell einschränken wird:

1.      Einschränkungen der Eigentumsrechte:

  • In der Zone I ist die forstwirtschaftliche Nutzung verboten. Ausnahme: Bestehende Schutzgebiete in der Zone I, wenn es die Schutzgebietsverordnung zulässt.
  • Die Forstwirtschaft wird durch die Veränderungssperre nach § 5 des Gesetzentwurfs grundsätzlich eingeschränkt.

 2.     Für die Jagdausübung sehr wesentliche Maßnahmen und Handlungsfreiheiten werden durch den Enturf zum Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“ verboten:

  • Verbot des Einsatzes von Jagdhunden (Ausnahmen: Nachsuche, Hundeausbildung).
  • Verbot des Neubaus ortsfester jagdlicher Ansitzeinrichtungen. Bau und Instandsetzung zwischen 1. März und 30. September und Bau von Ansitzeinrichtungen nur mit Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde.
  • Der Hochsitzbau und die Unterhaltung/Instandsetzung von jagdlichen Ansitzeinrichtungen muss bis Ende April und bis Ende September ohne vorherige behördliche Genehmigung erlaubt bleiben.

Konkrete Forderung und Begründung:

Die unterzeichnenden Verbände unterstützten ausdrücklich die Ziele, wertvolle naturnahe Wälder und Lebensräume zu erhalten und die Erinnerungskultur im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens zur DDR als Mahnung für die Zukunft wachzuhalten. Sehr viele Grundstückseigentümer, Land- und Forstwirte im Bereich der ehemaligen Grenze zur DDR haben die Folgen repressiver Staatsgewalt selbst erlebt. Familien wurden getrennt, Höfe durchschnitten, Freunde konnten sich über Jahre nicht mehr sehen. Viele von ihnen mussten Enteignung erfahren und ertragen.

O.g. Petition ist hier aufgrund Formvorgaben von Openpetition.de nur gekürzt dargestellt.

Den vollständigen Petitionstext finden Sie unter:

https://www.waldbesitzer-hessen.de/gruenes-band-hessen/

Unterzeichner:

·       Hessischen Waldbesitzerverband e.V.

·       Familienbetriebe Land und Forst Hessen e.V.

·       Hessischer Bauernverband e.V.

·       Landesjagdverband Hessen e.V.

·       Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Hessen e.V.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Hessischer Waldbesitzerverband e.V. aus Friedrichsdorf
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat die Petition an die Landesregierung überwiesen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    Das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    Ihre Petition wurde vom Petitionsausschuss an die Landesregierung überwiesen. Das zuständige hessische Ministerium wird sich mit Ihrem Anliegen befassen und das Ergebnis dann postalisch mitteilen.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 04744/20 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

Noch kein PRO Argument.

Bei der Änderung ist eine Bejagung von Schwarzwild nicht mehr möglich Das Schwarzwild würde ungebremst vermehren die Schäden würden ins unendliche Steigen. Die Pächter werden zu Recht die Reviere zurück geben Ein Jäger und Naturfreund der das jagen vor 60 Jahren erlerne hat.

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