Regione: Germania

Grundgesetz - Änderung des Artikels 18 des Grundgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

40 Firme

La petizione è stata respinta

40 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen den Art. 18 GG (Grundrechtsverwirkung) im Satz 1 zu ändern / zu ergänzen:von >Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die......(..)Wer die Glaubens- und Gewissensfreiheit, insbesondere die ungestörte Religionsausübung (Artikel 4 Abs. 2) und der Meinungsäußerung, insbesondere die......(..)<

Motivazioni:

Im Namen keiner Weltanschauung, keines Gottes und keiner Religion darf Terror verbreitet werden. - Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Art. 3 (Recht auf Leben und Freiheit) Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.- Europäische Menschenrechtskonvention Art. 5 (1) (Recht auf Freiheit und Sicherheit)Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 2 (2) Satz 1 (Persönliche Freiheitsrechte)Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.("Laut Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates sind „terroristische Handlungen solche, die mit Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsabsicht oder zur Geiselnahme und mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen, und dabei von den relevanten Terrorismusabkommen erfasst werden“ Anmerkung: Staaten welche Staatsterrorismus betreiben, aber relevante Abkommen unterzeichnen, sind bestenfalls unglaubwürdig)"Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus"In dieser Petition geht es zwar im weitesten Sinne um "religiösen" Terrorismus, aber auch politischer und wirtschaftlicher Terrorismus (also Staatsterrorismus) wie z.B. -die Atombombenabwürfe auf Hiroshima am 6. August und Nagasaki am 9. August 1945, -der Drohnenkrieg seit ca. 2004, -der "Krieg gegen den Terror" seit September 2001-der Krieg gegen die Drogen seit ca. 1972 sind Terrorismus. Die Folgen von Terrorismus aufgrund von wirtschaftlichem Zielen, z.B. TTIP und anderer sogenannter "Freihandelsabkommen" sind aufgrund ihrer indirekten Auswirkungen schwerer zu quantifizieren. Gleichwohl lassen sie sich unter der weit gefassten Definition von Terrorismus subsumieren.

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Dati della petizione

Petition gestartet: 15/04/2017
Petition endet: 21/11/2017
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 4-18-07-10000-042686 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Erweiterung des Artikel 18 Grundgesetz in der Form, dass auch
    der Missbrauch der Glaubens- und Gewissensfreiheit, insbesondere der ungestörten
    Religionsausübung zur Verwirkung der Grundrechte führen solle.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent vor, dass im Namen keiner
    Weltanschauung, keines Gottes und keiner Religion Terror verbreitet werden dürfe.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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