Region: Germany

Grundgesetz - Änderung des Artikels 79 Absatz 3 des Grundgesetzes

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 supporters 20 in Germany

The petition is denied.

20 supporters 20 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) auch Teil der Ewigkeitsklausel nach Artikel 79 Abs. 3 GG wird.

Reason

Man sollte Artikel 5 des Grundgesetzes zur Ewigkeitsklausel ernennen, weil ich finde, dass der Unterschied zwischen einer Diktatur bzw. Autokratie und der Demokratie ist, dass es Meinungs-, Presse-, Informations-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gibt. Diese Werte sollten die Freiheit immer besitzen, denn damit ist eine Demokratie immer standfest. Man sollte aber trotzdem den Unterschied zwischen Beleidigung und Meinung erkennen. Die Ewigkeitsklausel darf nicht zu oft benutzt werden aber hier muss sie benutzt werden.

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News

  • Pet 4-19-07-10000-000188 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in die sog. „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes auch
    Artikel 5 Grundgesetz (Kommunikationsfreiheiten, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit)
    ausdrücklich aufzunehmen.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, es sei gerade der Unterschied zwischen
    einer Diktatur und der Demokratie, dass es Meinungs-, Presse-, Informations-,
    Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gebe. Damit sei eine Demokratie immer standfest.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses... further

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