20 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) auch Teil der Ewigkeitsklausel nach Artikel 79 Abs. 3 GG wird.
Uzasadnienie
Man sollte Artikel 5 des Grundgesetzes zur Ewigkeitsklausel ernennen, weil ich finde, dass der Unterschied zwischen einer Diktatur bzw. Autokratie und der Demokratie ist, dass es Meinungs-, Presse-, Informations-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gibt. Diese Werte sollten die Freiheit immer besitzen, denn damit ist eine Demokratie immer standfest. Man sollte aber trotzdem den Unterschied zwischen Beleidigung und Meinung erkennen. Die Ewigkeitsklausel darf nicht zu oft benutzt werden aber hier muss sie benutzt werden.
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Ruszyła petycja:
31.10.2017
Petycja się kończy:
13.02.2018
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 4-19-07-10000-000188 Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, in die sog. „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes auch
Artikel 5 Grundgesetz (Kommunikationsfreiheiten, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit)
ausdrücklich aufzunehmen.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, es sei gerade der Unterschied zwischen
einer Diktatur und der Demokratie, dass es Meinungs-, Presse-, Informations-,
Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gebe. Damit sei eine Demokratie immer standfest.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses... dalej