Região: Alemanha

Grundgesetz - Änderung des Artikels 79 Absatz 3 des Grundgesetzes

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

20 Assinaturas

A petição não foi aceite.

20 Assinaturas

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) auch Teil der Ewigkeitsklausel nach Artikel 79 Abs. 3 GG wird.

Razões

Man sollte Artikel 5 des Grundgesetzes zur Ewigkeitsklausel ernennen, weil ich finde, dass der Unterschied zwischen einer Diktatur bzw. Autokratie und der Demokratie ist, dass es Meinungs-, Presse-, Informations-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gibt. Diese Werte sollten die Freiheit immer besitzen, denn damit ist eine Demokratie immer standfest. Man sollte aber trotzdem den Unterschied zwischen Beleidigung und Meinung erkennen. Die Ewigkeitsklausel darf nicht zu oft benutzt werden aber hier muss sie benutzt werden.

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Detalhes da petição

Petition gestartet: 31/10/2017
Petition endet: 13/02/2018
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

  • Pet 4-19-07-10000-000188 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in die sog. „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes auch
    Artikel 5 Grundgesetz (Kommunikationsfreiheiten, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit)
    ausdrücklich aufzunehmen.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, es sei gerade der Unterschied zwischen
    einer Diktatur und der Demokratie, dass es Meinungs-, Presse-, Informations-,
    Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gebe. Damit sei eine Demokratie immer standfest.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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