Regione: Germania

Grundgesetz - Ergänzung des Artikels 4 des Grundgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
78 Supporto 78 in Germania

La petizione è stata respinta

78 Supporto 78 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes durch den Zusatz "sofern andere Verfassungsgüter in ihrem Wesensgehalt nicht verletzt werden" zu ergänzen

Motivazioni:

Die vorgeschlagene Ergänzung des Art. 4 Abs. 2 GG ist erforderlich, verhältnismäßig ("angemessen"), zweckmäßig und geeignet, erhebliche Missverständnisse bei der juristischen Exegese der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit zu vermeiden. Für alle natürlichen und juristischen Personen in Deutschland wird eindeutig und allgemein verständlich bestimmt, dass die "ungestörte" Religionsausübung dort ihre Schranken findet, wo sie andere prinzipiell gleichwertige Verfassungsgüter in ihrem wesentlichen Gehalt (d. h. in ihrem inhaltlichen "Kernbereich") verletzt. Einer inhaltlichen "Überdehnung" des Begriffs Religionsfreiheit werden somit verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

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Novità

  • Pet 4-18-07-10000-037860 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes durch den Zusatz
    „sofern andere Verfassungsgüter in ihrem Wesensgehalt nicht verletzt werden“ zu
    ergänzen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die vorgeschlagene
    Ergänzung dazu geeignet sei, Missverständnisse bei der Interpretation der
    verfassungsrechtlich garantierten Glaubensfreiheit zu vermeiden. Es solle eindeutig
    festgestellt werden, dass die Ausübung der Religionsfreiheit ihre Grenzen dort findet,
    wo sie andere verfassungsrechtliche... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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