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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Formulierungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und im Grundgesetz hinsichtlich der Verhinderung einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse zu erweitern um den Begriff einer "vorgeblichen" bzw. einer "vermeintlichen" Rasse.
Begrundelse
Der Wortlaut des § 1 AGG ("aus Gründen der Rasse") sowie der des Art. 3 Abs. 3 GG ("seiner Rasse") legt nahe, dass verschiedene menschliche Rassen existieren, niemand aber gerade wegen seiner Rasse (etwa im Sinne der überholten Rassentheorien) diskriminiert werden darf. Richtigerweise gibt es aber keine verschiedenen menschlichen Rassen. Dieser höchst missverständliche Wortlaut sollte korrigiert werden. So ist etwa im belgischen Gleichbehandlungsgesetz von "vorgeblicher Rasse" die Rede. Dieser Wortlaut zeigt unmissverständlich, dass es entgegen immer noch weit verbreiteter Meinung keine verschiedenen menschlichen Rassen gibt. Gerade in der heutigen Zeit aufkommenden Fremdenhasses bietet sich für den Gesetzgeber die Möglichkeit einen symbolischen Akt gegen überholte Rassenvorstellungen zu setzen.
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Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
16.03.2016
Andragendet slutter:
04.07.2016
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 11-09-2017Pet 4-18-07-10000-031576
Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Formulierungen im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz und im Grundgesetz hinsichtlich der Verhinderung einer
Benachteiligung aus Gründen der Rasse zu ersetzen durch den Begriff einer
"vorgeblichen" bzw. einer "vermeintlichen" Rasse.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, der Wortlaut von § 1 Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (GG) lege
nahe,... mere
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