23 Подписи
Петицията не беще уважена
Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .
Петицията е адресирана до: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Formulierungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und im Grundgesetz hinsichtlich der Verhinderung einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse zu erweitern um den Begriff einer "vorgeblichen" bzw. einer "vermeintlichen" Rasse.
Причина
Der Wortlaut des § 1 AGG ("aus Gründen der Rasse") sowie der des Art. 3 Abs. 3 GG ("seiner Rasse") legt nahe, dass verschiedene menschliche Rassen existieren, niemand aber gerade wegen seiner Rasse (etwa im Sinne der überholten Rassentheorien) diskriminiert werden darf. Richtigerweise gibt es aber keine verschiedenen menschlichen Rassen. Dieser höchst missverständliche Wortlaut sollte korrigiert werden. So ist etwa im belgischen Gleichbehandlungsgesetz von "vorgeblicher Rasse" die Rede. Dieser Wortlaut zeigt unmissverständlich, dass es entgegen immer noch weit verbreiteter Meinung keine verschiedenen menschlichen Rassen gibt. Gerade in der heutigen Zeit aufkommenden Fremdenhasses bietet sich für den Gesetzgeber die Möglichkeit einen symbolischen Akt gegen überholte Rassenvorstellungen zu setzen.
Линк към петицията
Листче за откъсване с QR код
Изтегли (PDF)Информация за петицията
Петиция започна:
16.03.2016 г.
Петицията приключва:
04.07.2016 г.
Регион:
Германия
категория:
Новини
-
Pet 4-18-07-10000-031576
Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Formulierungen im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz und im Grundgesetz hinsichtlich der Verhinderung einer
Benachteiligung aus Gründen der Rasse zu ersetzen durch den Begriff einer
"vorgeblichen" bzw. einer "vermeintlichen" Rasse.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, der Wortlaut von § 1 Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (GG) lege
nahe,... по-нататък