Bölge : Almanya

Grundgesetz - Erweiterung der Formulierungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz/Grundgesetz im Zusammenhang mit dem Begriff "Rasse"

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Başladı 2016
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Mit der Petition wird gefordert, die Formulierungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und im Grundgesetz hinsichtlich der Verhinderung einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse zu erweitern um den Begriff einer "vorgeblichen" bzw. einer "vermeintlichen" Rasse.

Gerekçe

Der Wortlaut des § 1 AGG ("aus Gründen der Rasse") sowie der des Art. 3 Abs. 3 GG ("seiner Rasse") legt nahe, dass verschiedene menschliche Rassen existieren, niemand aber gerade wegen seiner Rasse (etwa im Sinne der überholten Rassentheorien) diskriminiert werden darf. Richtigerweise gibt es aber keine verschiedenen menschlichen Rassen. Dieser höchst missverständliche Wortlaut sollte korrigiert werden. So ist etwa im belgischen Gleichbehandlungsgesetz von "vorgeblicher Rasse" die Rede. Dieser Wortlaut zeigt unmissverständlich, dass es entgegen immer noch weit verbreiteter Meinung keine verschiedenen menschlichen Rassen gibt. Gerade in der heutigen Zeit aufkommenden Fremdenhasses bietet sich für den Gesetzgeber die Möglichkeit einen symbolischen Akt gegen überholte Rassenvorstellungen zu setzen.

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Haberler

  • Pet 4-18-07-10000-031576

    Grundgesetz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Formulierungen im Allgemeinen
    Gleichbehandlungsgesetz und im Grundgesetz hinsichtlich der Verhinderung einer
    Benachteiligung aus Gründen der Rasse zu ersetzen durch den Begriff einer
    "vorgeblichen" bzw. einer "vermeintlichen" Rasse.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, der Wortlaut von § 1 Allgemeines
    Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (GG) lege
    nahe,... daha ileri

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