Regione: Vokietija

Grundsatzfragen zu Rentenversicherungsleistungen - Keine Anrechnung von Hinterbliebenenrenten als eigenes Einkommen

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
171 rėmėjas 171 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

171 rėmėjas 171 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2013
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das vor 10 Jahren geänderte Gesetz der Hinterbliebenenrente auf Grund der der grassierenden Rentenarmut abzuändern. Die Rentenanpassung OST - West in der Berechnung neu zu fassen.

Priežastis

Mit welchem Recht werden Hinterbliebenenrenten als eigenes Einkommen gerechnet. Für diese Leistungen hat eine zweite Person gezahlt, um den Hinterbliebenen Partner abzusichern. Es kann nicht sein, das diese Renten in die eigenen bezogenen Einkünfte (Renten, Arbeitsentgeld, Sozialleistungen usw.) berechnenden Eingang findet.Die Rentenanpassung hat auch einen grassierenden Fehler in der Bemessung des Freibetrages. Hier müsste der erhöhte Betrag in Brutto in die Berechnungsformel mit einfließen. Beispiel: Aktuell 28,14 x 26,4 + Bruttobetrag der Erhöhung Ost. Nur dann kann man von einer Rentenanpassung reden.

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žinios

  • Pet 3-17-11-822-053933

    Grundsatzfragen zu
    Rentenversicherungsleistungen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
    beanstandet und sich gegen die unterschiedliche Freibetragsregelung in Ost und
    West gewendet.
    Zur Begründung der Petition wird angeführt, dass vom Versicherten Beiträge auch
    deshalb an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt würden, um den
    Hinterbliebenen im Fall des Todes abzusichern. Es könne nicht sein, dass die
    Hinterbliebenenrente... toliau

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