171 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das vor 10 Jahren geänderte Gesetz der Hinterbliebenenrente auf Grund der der grassierenden Rentenarmut abzuändern. Die Rentenanpassung OST - West in der Berechnung neu zu fassen.
Begründung
Mit welchem Recht werden Hinterbliebenenrenten als eigenes Einkommen gerechnet. Für diese Leistungen hat eine zweite Person gezahlt, um den Hinterbliebenen Partner abzusichern. Es kann nicht sein, das diese Renten in die eigenen bezogenen Einkünfte (Renten, Arbeitsentgeld, Sozialleistungen usw.) berechnenden Eingang findet.Die Rentenanpassung hat auch einen grassierenden Fehler in der Bemessung des Freibetrages. Hier müsste der erhöhte Betrag in Brutto in die Berechnungsformel mit einfließen. Beispiel: Aktuell 28,14 x 26,4 + Bruttobetrag der Erhöhung Ost. Nur dann kann man von einer Rentenanpassung reden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.06.2013
Petition endet:
08.08.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 3-17-11-822-053933
Grundsatzfragen zu
Rentenversicherungsleistungen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
beanstandet und sich gegen die unterschiedliche Freibetragsregelung in Ost und
West gewendet.
Zur Begründung der Petition wird angeführt, dass vom Versicherten Beiträge auch
deshalb an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt würden, um den
Hinterbliebenen im Fall des Todes abzusichern. Es könne nicht sein, dass die
Hinterbliebenenrente... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.