Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbständigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
95 Unterstützende 95 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

95 Unterstützende 95 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im entsprechenden Gestetz ein Passus eingefügt wird, der da lautet:"Scheinselbständig ist nicht, wer freiwillig gesetzlich Rentenversichert und freiwillig gesetzlich Krankenversichert ist und mindestens 1/3 mehr verdient als ein vergleichbarer Angestellter in dieser Rolle." Eventuell kann der Teil "und freiwillig gesetzlich Krankenversichert ist" weggelassen werden, da es für Selbständige schwierig sein dürfte zu wechseln.

Begründung

Die Rechtsunsicherheit über die Definition, was Scheinselbständig ist, ist mittlerweile eklatant. Unternehmen sind nicht mehr bereit Selbständige zu beauftragen, da sie bei Feststellung von Scheinselbständigkeit des Beauftragten Sozialversichungsbeiträge bis 30 Jahr rückwirkend nachzahlen müssten. Folglich werden jetzt ausländische Unternehmen beauftragt oder versucht, die Selbständigen in ein Arbeitsverhältnis zu drängen zu wesentlich schlechteren Bedingungen.Letzlich geht es dem Staat darum, die Einnahmen für die Rentenversicherung zu vermehren. Wenn dies der Preis für meine Selbständigkeit ist, zahle ich diesen gerne. Wenn dies für die Krankenversicherung ebenfalls zutrifft gilt dies analog. Der Staat letztlich kein Interesse daran haben, dass die Selbständigen nun erheblich weniger verdienen (Ausfall Einkommensteuer), da sie in ein angestellten Verhältnis gedrängt werden, während der Beitrag der Rentenversicherung/Krankenversicherung mit dieser Maßnahme gleich bleibt. Ich gehe davon aus, dass die aller meisten Selbständigen sowieso den Maximalbetrag zahlen müssten.Diese Maßnahme würde für alle Beteiligten zum Vorteil gereichen und die alles lähmende Rechtsunsicherheit beenden.

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