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Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Keine Kürzung des Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller von 15 auf 5 Prozent

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2018
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  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller nicht von 15 auf 5 Prozent zu kürzen ist und diese wichtige Beschäftigungsgruppe nicht von der Mindestlohnregel in irgendeiner Art auszunehmen ist.

Perustelut

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von SPD, CDU und CSU heißt es: "Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt."Diese Forderung, die einseitig von den Verlagsinteressenvertretern übernommen wurde, ist unsozial und sachlich nicht gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die künstliche Verbilligung der Lohnkosten zu Lasten der ALtersversorgung der betreffenden Zeitungszusteller und damit die faktische Ausnahme derselben vom Mindestlohn ausgerechnet zur Rettung der Pressefreiheit beitragen soll. Grundrechte sind nicht gegeneinander auszuspielen, wenn sie sich nicht widersprechen, sondern sogar bedingen: Bezahlt diese wichtigen Arbeitskräfte, die früh morgens und bei Wind und Wetter die Haushalte mit Zeitungen und Zeitrschriften versorgen, ordentlich, dann machen diese ihren Job auch gerne und ordentlich und die Versorgung mit Presseerzeugnissen ist dann auch gesichert.Ein entsetzter Sozialdemokrat.

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Uutiset

  • Pet 3-19-11-821-005975 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für
    Zeitungszusteller nicht von 15 auf 5 Prozent zu kürzen ist und diese wichtige
    Beschäftigungsgruppe nicht von der Mindestlohnregel in irgendeiner Art auszunehmen
    ist.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass im Koalitionsvertrag der
    Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode eine Senkung
    des... enemmän

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