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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller nicht von 15 auf 5 Prozent zu kürzen ist und diese wichtige Beschäftigungsgruppe nicht von der Mindestlohnregel in irgendeiner Art auszunehmen ist.
Perustelut
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von SPD, CDU und CSU heißt es: "Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt."Diese Forderung, die einseitig von den Verlagsinteressenvertretern übernommen wurde, ist unsozial und sachlich nicht gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die künstliche Verbilligung der Lohnkosten zu Lasten der ALtersversorgung der betreffenden Zeitungszusteller und damit die faktische Ausnahme derselben vom Mindestlohn ausgerechnet zur Rettung der Pressefreiheit beitragen soll. Grundrechte sind nicht gegeneinander auszuspielen, wenn sie sich nicht widersprechen, sondern sogar bedingen: Bezahlt diese wichtigen Arbeitskräfte, die früh morgens und bei Wind und Wetter die Haushalte mit Zeitungen und Zeitrschriften versorgen, ordentlich, dann machen diese ihren Job auch gerne und ordentlich und die Versorgung mit Presseerzeugnissen ist dann auch gesichert.Ein entsetzter Sozialdemokrat.
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Vetoomus alkoi:
23.03.2018
Vetoomus päättyy:
16.05.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 12.10.2019Pet 3-19-11-821-005975 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
Versicherungsrecht in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für
Zeitungszusteller nicht von 15 auf 5 Prozent zu kürzen ist und diese wichtige
Beschäftigungsgruppe nicht von der Mindestlohnregel in irgendeiner Art auszunehmen
ist.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass im Koalitionsvertrag der
Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode eine Senkung
des... enemmän
Väittely
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