Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Versicherungsrechtliche Beurteilung von freiberuflichen Pflegekräften

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
43 Unterstützende 43 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

43 Unterstützende 43 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Deutsche Rentenversicherung Bund wird angewiesen ihre Praxis freiberuflichen Pflegekräften die ihre Tätigkeit anmelden pauschal Scheinselbständigkeit zu unterstellen unverzüglich einzustellen.

Begründung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstellt derzeit bundesweit, mit regionalen Unterschieden, antragsstellenden Pflegekräften die freiberuflich tätig sind pauschal Scheinselbstständigkeit. Dies ist gemessen an den Stellungnahmen des Berufsverbandes DbfK zur freiberuflichen Tätigkeit in der Pflege, sowie an der Intention des Gesetzgebers der Pflege gesetzlich flankiert mehr heilberufliche Kompetenz zukommen zu lassen nicht tragbar.Die Deutsche Rentenversicherung Bund (im folgenden DRV Bund genannt) untergräbt systematisch den seit Jahren in Entwicklung befindlichen Markt freiberuflich tätiger Pflegekräfte. Die freiberufliche Pflege geschieht analog der Honorarzttätigkeit in Krankenhäusern. Sie ist Ergebnis des prognostizierten Mangels an Pflegekräften im Gesundheitswesen (siehe Studie der Firma Price Waterhouse Cooper) der bis zum Jahr 2030 berechnet wurde. Die DRV Bund geht hier zweigleisig vor, zum Einen unterstellt sie immer wieder Krankenhäusern die freiberufliche Pflegekräfte beschäftigen, die Beschäftigung von Scheinselbstständigen und tritt mit Nachzahlungsforderungen in Millionenhöhe an diese Krankenhäuser heran, was zur systematischen Zerstörung des Marktes für freiberuflich Pflegende führt. Zum Anderen unterstellt sie Pflegekräften die ihr die freiberufliche Tätigkeit mitteilen, pauschal in Erstanschreiben Scheinselbstständigkeit ohne jegliche Begründung und nötigt diese in ein Statusfeststellungsverfahren das oft mehr als 12 Monate dauert.Letzteres unter der Abfrage sensibler Unternehmensdaten welche die DRV Bund zur Betreibung der Verfahren gegen die Krankenhäuser benutzt s.o. Diese Vorgehensweise ist weder in sich schlüssig noch hinnehmbar. Die Beitragspflicht zur Rentenversicherung besteht für Pflegekräfte qua Gesetz, an der Einnahmeseite der Rentenversicherung ändert das Vorgehen der DRV Bund also in der Sache nichts. Die vom Gesetzgeber für die Rentenversicherungspflicht unterstellte „besondere Fürsorgepflicht für die Pflegekräfte „ ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Andere freiberuflich tätige wie z.B. junge selbstständige Rechtsanwälte haben deutlich weniger monatliches Einkommen als freiberufliche Pflegekräfte, bei denen die Stundensätze im Schnitt derzeit 40 € betragen, trotzdem sind Erstere von der Rentenversicherungspflicht befreit Letztere nicht. Die DRV Bund sollte in diesem Verfahren offen legen wie vielen meldenden Pflegekräfte als Freiberufler in den letzten 5 Jahren direkt mitgeteilt wurde dass man sie als scheinselbstständig einstuft, wie viele Statusfestellungsverfahren in diesem Zeitraum eingeleitet, abgeschlossen und wie beschieden wurden. Wie viele Klagen in diesem Zusammenhang gegen die DRV Bund in den letzten 5 Jahren eingereicht und wie entschieden wurden. Die DRV Bund sollte mitteilen wie viele Verfahren sie in den letzten 5 Jahren sie im Bereich der Scheinselbstständigkeit gegen Krankenhäuser eingeleitet hat und wie diese ausgegangen sind.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-821-045074Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der
    gesetzlichen Rentenversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent beanstandet, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund freiberuflich
    tätigen Pflegekräften pauschal Scheinselbständigkeit unterstellt.
    Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) unterstelle bundesweit
    freiberuflich tätigen Pflegekräften pauschal Scheinselbständigkeit. Dies sei gemessen
    an der Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) zur
    freiberuflichen Berufsausübung von Pflegepersonen sowie an der... weiter

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