Alueella: Saksa

Grundsteuer - Änderung des Gesetzes zur Grundsteuer B (vorrangige Verwendung der Grundsteuer für den Straßenausbau in Gemeinden)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Aloitti 2017
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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Grundsteuer B dahingehend geändert wird, dass die Einnahmen der Grundsteuer vorrangig für den Straßenausbau in den Gemeinden zweckgebunden verwendet werden.

Perustelut

Im Jahr 1938 wurde die Grundsteuer eingeführt. Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Gemeinden zugute und macht circa 10 % des Haushaltes aus. Aktuell wird die Grundsteuer B nicht zweckgebunden für allgemeine Ausgaben der Gemeinden verwendet. Dies widerspricht dem eigentlichen Sinn des Wortes "Grund"-Steuer. Sie sollte daher vorrangig für den so genannten "Grund" verwendet werden - und dazu gehören Wege und Straßen der Grundstücke in einer Gemeinde.Bisher muss der Ausbau einer alten Straßen überwiegend durch einmalige Zahlungen der Anlieger bezahlt werden. Da in diesem Fall 5-stellige Summen auf einzelne Eigentümer zukommen, wird z. B. in vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz eine neue jährliche Steuer mit der verharmlosenden Bezeichnung "Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau" auf alle Grundstückseigentümer eingeführt.Im Prinzip sind jedoch beide Arten der Finanzierung nicht nötig, wenn die Grundsteuer B ihrem Namen entsprechend für den Grund, sprich für den Ausbau von vorhandenen Straßen und Wegen in einer Gemeinde verwendet wird.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 25.10.2017
Vetoomus päättyy: 05.12.2017
Alueella: Saksa
Aihe:

Uutiset

  • Pet 2-19-08-6117-000047 Grundsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Einnahmen aus dem Gesetz zur Grundsteuer
    zweckgebunden für den Wege- und Straßenbau in den Gemeinden verwendet
    werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass Gemeinden, die Straßen oder Wege
    ausbauen, die Anrainer zu den Kosten heranziehen. Dies könnten zum Teil
    fünfstellige Beträge sein. Mit der vorgeschlagenen Verwendung der Einnahmen
    könnte auf diese Umlagen verzichtet oder sie zu mindestens abgesenkt werden. Auf
    den weiteren Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.

    Die Petition... enemmän

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