Regione: Germania

Handelsregister - Kostenvorschuss bei Neueintragungen von Gesellschaften nur in begründeten Einzelfällen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
17 Supporto 17 in Germania

La petizione è stata respinta

17 Supporto 17 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert, die Neueintragung von Gesellschaften nur in begründeten Einzelfällen von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen.

Motivazioni:

Die Bundesregierung hat sich die nachhaltige Etablierung und Förderungen junger Unternehmen zum Ziel gesetzt, beispielsweise im Rahmen der Hightech-Strategie des BMBF. Dem stehen in der Praxis aber leider viele bürokratische Hürden entgegen, die einfach abzubauen wären. Um ein Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zu gründen, muß nach erfolgter notarieller Gründung und Einzahlung des Stammkapitals das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden. Erst mit dem Eintrag wird das Unternehmen ein eigenes Rechtssubjekt und kann eigenständig handeln. Nach aktueller Rechtslage wird aber kein Unternehmen eingetragen, daß nicht vorher einen Kostenvorschuss an die Gerichtskasse geleistet hat. Die Ausstellung der Kostenvorschussnote sowie die Überwachung des Zahleinganges und die dann erst anschließend erfolgende Eintragung dauern in der Praxis mehrere Wochen. In dieser Zeit ist das Unternehmen trotz erfolgter Gründung quasi handlungsunfähig, weil kein Handelsregistereintrag vorliegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Daher möge der Bundestag diesen Vorgang in Bezug auf den Kostenvorschuss ändern und die Kostenrechnung wie bereits in Grundbuch- und Nachlasssachen auch (siehe Satz 2 des § 13 GNotKG) nur im begründeten Einzelfall von einem beglichenen Kostenvorschuss abhängig machen.

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Novità

  • Pet 4-18-07-3151-011347

    Handelsregister


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, die Neueintragung von Gesellschaften nur in begründeten
    Einzelfällen von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen.
    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass die Bundesregierung sich die nachhaltige
    Etablierung und Förderung junger Unternehmen zum Ziel gesetzt habe. Dem stünden
    aber leider in der Praxis viele bürokratische Hürden entgegen. Um ein Unternehmen
    in Form einer Kapitalgesellschaft zu gründen, müsse nach erfolgter... avanti

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