Petition richtet sich an:
Ministerpräsident Bayerischer Ministerpräsident
Es ist leider so, dass wenn man verheiratet und somit Teil einer Bedarfsgemeinschaft ist, niemals wieder aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen darf (man bleibt nämlich durch die Heirat in der Bedarfsgemeinschaft und kriegt keine eigene Wohnung gezahlt und selbst wenn ein Partner eine Arbeit findet, so ist es ihm trotzdem nicht möglich auszuziehen, da das erwirtschaftete Geld gleich wieder für die Bedarfsgemeinschaft verrechnet wird und das Jobcenter dann die Leistung kürzt, so dass man wieder nicht ausziehen und sich eine Zweitwohnung finanzieren kann!!!). Jedoch will man sich vielleicht nicht scheiden lassen, weil man den Ehepartner liebt, jedoch einfach nicht zusammenwohnen kann! Dies geschieht immer wieder bei Patchworkfamilien, wenn man mit den Stiefkindern, die auch noch mitwohnen, nicht auskommt. Somit braucht man dann den Abstand, einen eigenen Haushalt und womöglich Zeit, abzuwarten, bis die Kinder des Partners aus dem Haus sind und man dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit dem Ehepartner zusammenziehen will. Jedoch ist dies einfach für Hartz4- Familien nicht gegeben, durch diese Gesetzeslücke! Somit ist man entweder gezwungen sich scheiden zu lassen, nur um endlich aus dem gemeinsamen Haushalt auszuziehen oder aber man ist dazu verdammt weiterhin in einer Wohnung zu leben, wo ständig der Haussegen schief hängt und psychisch krank macht(sowohl Ehepartner, wie auch Kinder!) Dies darf einfach nicht sein! Viele Menschen ohne Hartz 4, darunter auch Patchworkehen, leben in getrennten Wohnungen, ohne zur Scheidung gezwungen zu werden und die Beziehungen klappen dann wieder! Dieses Recht auf getrennte Wohnungen bei Patchworkfamilien soll auch unbedingt für Hartz 4 - Empfänger durchgesetzt werden!
Begründung
Heutzutage gibt es immer mehr Patchworkfamilien und das ehemalige "Eheleben", wo man ewig zusammenbleibt ist einfach veraltet. Wie bekannt ist, scheitern die meisten Patchworkehen nunmal an den Stiefkindern, die mit im gemeinsamen Haushalt wohnen und immer mehr Menschen in solch einer Situation finden, dass die einzige Lösung hierfür zwei getrennte Wohnungen sind. Dies soll auch für Patchworkehen mit Hartz 4 gegeben sein, ohne dass diese weiterhin zur Scheidung gezwungen werden, nur um einem gemeinsamen Haushalt zu entgehen! Die Ehe soll weiterhin aus Liebe bestehen bleiben dürfen und nicht aufgrund eines gescheiterten Zusammenlebens zur Scheidung gezwungen werden!