Petition richtet sich an:
Europäische Union
Ersatzlose Rücknahme der EU Durchführungsverordnung 2023/5 vom 03. Januar 2023.
Begründung
Es ist nicht einzusehen, warum Hausgrillen (Acheta domesticus) vielen Produkten (Brot, Backwaren, Teigwaren, Kekse, Soßen, Fertigsuppen, Kartoffelerzeugnisse, Molkenpulver, Bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse, Fleischzubereitungen) als gemahlenes Pulver beigemischt werden soll. Unverträglichkeiten bei Allergien (Hausstaub, Schalentiere) sind noch nicht geklärt. Da ich Kinder habe, sehe ich nicht ein, dass meine Kinder und andere Menschen durch irgendwelche "Kakerlaken" gesundheitliche Gefährdungen davontragen. Als Mensch sehe ich dieses als Mißhandlung der menschlichen Würde . Aus meiner persönlichen Sicht ist eine solche Verordnung unvereinbar. Es soll das Volk entscheiden, ob es Pulver aus Hausgrillen essen will! Liebe Frau von der Leyen, von mir aus essen Sie gerne 10 Gramm statt 5 Gramm täglich zum Frühstück (Brötchen). Guten Appetit und alles Gute Ihnen. Siehe dazu EU Durchführungsverordnung 2023/5 vom 03. Januar 2023