Heraufsetzung des zulässigen Gesamtgewichts für Bürgerbusfahrzeuge von 3,5 t

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

11 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, das zulässige Gesamtgewicht für Bürgerbusfahrzeuge von 3,5 t heraufzusetzen.

Begründung

Bürgerbusfahrzeuge sind zur Zeit gebunden an ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t und an maximal 8 Plätze für Fahrgäste. Aufgrund von technischen Entwicklungen in letzter Zeit ist damit das Gewichtslimit erreicht. Eine weitergehende Forderung, auch aus dem politischen Raum, Bürgerbusse behindertengerecht mit Niederflurtechnik oder Hecklift auszurüsten, ist so nicht zu realisieren. Selbst hochspezialisierte Firmen sehen sich nicht mehr in der Lage, entsprechende Fahrzeuge für Bürgerbuszwecke umzurüsten. Hinweise, in solchen Fällen auf bis zu 2 Sitze zu verzichten, sind für Bürgerbusvereine bei einer Maximalzahl von 8 Plätzen für Fahrgäste nicht hinnehmbar. Bürgebusse sind in ihrem Einsatzgebiet zu einem sehr hohen Prozentsatz im Bereich des ÖPNV die einzige Möglichkeit, Fahrgäste von A nach B zu transportieren. Bei einer Reduzierung des Platzangebotes erhöht sich gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrgäste stehen gelassen werden müssen, was gleichbedeutend ist mit einer Verschlechterung des Bürgerbusangebotes. Ab 2022 soll meines Wissens auch für Bürgerbusse die Barrierefreiheit zwingend vorgeschrieben werden. Deshalb ist spätestens ab diesem Zeitpunkt eine Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes unumgänglich, wenn der Bürgerbus weiterhin verlässlicher Bestandteil des ÖPNV bleiben soll.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.10.2019
Petition endet: 14.12.2019
Region: Deutschland
Kategorie:

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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