Petycja jest adresowana do:
Oberbürgermeister Roland Klenk
Jeder kann von vielen unliebsamen Erlebnissen berichten: vor der eigenen Haustüre oder von gefährlichen oder Konfliktsituationen aufgrund von parkenden Kraftfahrzeugen.
Alle Unterzeichner erwarten deshalb, dass das Ordnungsamt alle hierzu führenden Ursachen ermittelt und jeweils Lösungen entwickelt, die diese beheben und eine für alle Anwohner, Gewerbetreibenden und Besucher LEs annehmbare Parksituation schafft!
Wir bitten das Ordnungsamt darum alle, auch die von den Kommentatoren vorgebrachten, Vorschläge hinsichtlich der betroffenen Straßen zu prüfen und umzusetzen:
Wichtigstes Entscheidungskriterium soll die Sicherheit jedes einzelnen Verkehrs-teilnehmers sein! Alle anderen Kriterien und Interessen sollen sich dem unterordnen müssen!
Eliminieren aller künstlichen Verengungen (z.B. Parkplätze in T-Kreuzungen), die zu unübersichtlichen oder konfliktproduzierenden Verkehrssituationen oder stop & go führen.
Ausweisen aller Wohngebiete als Anwohnerparkgebiete.
Eindeutige Erkennbarkeit von allen Seiten als Anwohnerparkgebiet.
Ausweisen aller Wohn- und Mischgebiete mit der Parkscheibenregelung.
Erlaubnis für das Parken ohne Ausnahmegenehmigung oder Parkscheibe täglich nur von 20 bis 8 Uhr.
Einzeichnen von Parkstreifen und Lieferzonen.
Durchführung zeitnaher konsequenter Kontrollen (nicht nur beim Krautfest). Dies soll auch für Hänger und Wohnwagen gelten.
Abschleppen von Kfz, die unberechtigt mehrere Tage im Anwohnergebiet stehen.
Sofortige Entfernung von Fahrzeugen, die unübersichtliche, gefährliche Verkehrssituationen erzeugen. Voraussetzung hierfür ist aber auch, dass genügend reguläre Parkflächen zur Verfügung stehen.
Unterbinden des Missbrauchs von Besucher- und Beschäftigenparkausweisen, als auch die Weitervermietung von selbst benötigten Stellplätzen.
Unterbinden des (Um-)parkens durch einen Parkservice auf öffentlichen Straßen.
Abschaffung des „Sich-Frei-Kaufen-Könnens“ von benötigten Stellplätzen.
Ausweisen von ausreichend vielen Stellplätzen für den eigenen betrieblichen Fuhrpark, sowie zumindest für den der Mitarbeiter oder Kunden. Hierfür wird sicherlich eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren nötig sein.
Verweis auf Kunden- und Mitarbeiterparkplatz (z.B. Anmietung innerörtlicher Grundstücke, die bisher Flughafenparker nutzen).
Anpassung der geforderten Stellplatzzahl / zu erwartender Bewohner über 18.
Vorrangige Nutzung eigener Stellplätze (Privatpersonen & Gewerbe).
Berücksichtigung der aktuellen Verkehrs- und Parkverhältnisse bei der Planung und Umnutzung von Bauten, sowie die dadurch verursachten Änderung. Sofern geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit getroffen werden können, sollen diese spätestens gleichzeitig umgesetzt oder ein verkehrsgünstigerer Standort gewählt werden.
Verkehrsführung, die Fußgänger und Radfahrer schützt: z.B.
- Zebrastreifen an häufig frequentierten Übergängen, Kita- und Schulwegen etc
- Trennung von Geh- und Radwegen
Beides Zebrastreifen wie Radwege erzeugen automatisch ein Parkverbot.
Anlegen von Behinderten- und Kurzparkerstellplätzen bei Ärzten, Therapeuten und anderem Gewerbe.
Parkuhren vor Post, Banken, Bäckern, Arztpraxen und Therapeuten, die für Kurzparker kostenfrei bleiben sollen.
Anlegen von ausreichend vielen Parkhäusern und Tiefgaragenstellplätzen mit einer Durchfahrtshöhe und Parkplatzbreite, die auch das Einfahren von Transportern, SUVs, Wohnmobilen ermöglicht. Das Nutzen soll für Kunden des dort ansässigen Gewerbes kostenfrei sein (Parkticketentwertung) und deutlich günstiger als das Parken an Parkuhren.
Direkte Vernetzung der öffentlichen Verkehrsmittel nach allen Richtungen, so dass Pendler und Kundschaft von Gewerbetreibenden auf die Fahrt mit dem Kfz nach oder durch LE verzichten könnten. D.h. Aichtal – Metzingen – Urach / Walddorfhäslach-Reutlingen, Schönaich-Böblingen, Ostfildern-Wendlingen / Kirchheim.
Kostenfreier öffentlicher Nahverkehr innerhalb von LE für Anwohner.
Einbahnstraßensystem mit Parkstreifen rechts (siehe gesonderte Petition).
Ursache der Parkplatznot ist lt. Ordnungsamt am 6.7.18: „Nicht zuletzt liegt dies auch daran, dass Betriebe und Bewohner vorhandene eigene Stellplätze zweckentfremden. Diesem entgegenzuwirken ist eine große Herausforderung.“
Die Lösungen der Grünen (Amtsblatt vom 20.7.18) sind die Einführung von Gebühren, sowie die Reduzierung der Stellplätze pro Wohneinheit auf 1 einen Parkplatz im Schelmenäcker. Meiner Meinung nach ein Widerspruch zur bemängelten Zweckentfremdung. Zudem sind bisher weder die öffentlichen Verkehrsmittel entsprechend ausgebaut noch das „Carsharing“ derart etabliert, dass unsere Mobilität dadurch erhalten bliebe.
Aus vielen Gesprächen und eigenen Erfahrungen ergaben sich folgende Ursachen:
Fremdfahrzeuge (u.a. Urlauber -und Messebesucher) parken tage-, wochen- und monatelang in den Wohn- und Mischgebieten
Seltene und mangelhafte Kontrollen sind internetweit bekannt (Beispiele: tüvloser PKW mit veraltetem Papierparkausweis stand von mindestens März 2018 bis Ende November 2018, ein Kfz aus Polen stand drei Monate in der Kurve, verblassende Strafzettel). Begründet wurde dies bisher mit zu wenig Personal. Inzwischen wurden drei Stellen genehmigt.
Lebensrealtität: Fast jeder über 18 Jahren hat mindestens ein Kfz und Fahrrad. Manche besitzen zusätzlich ein Motorrad, Hänger, Wohnwagen, Wohnmobil oder andere Fortbewegungsmittel.
Viele Beschäftigtenausweise sind im Umlauf: Arbeitgeber, u.a. die Stadt haben zu wenig Parkplätze für ihre Mitarbeiter.
Anmietung freier Flächen in den Ortsmitten durch Flughafenparkservice.
Nutzen öffentlicher Straßen von Flughafenparkservice (tägliches Umstellen).
„Sich-Frei-Kaufen-Können“ von rechtlich geforderten Stellplätzen.
Öffentliche Verkehrsmittel sind zu teuer & zeitaufwendig durch häufiges Umsteigen, zudem schlechte Anbindung entlang der B27 & B312, sowie Richtung Schönaich.
Leinfelden und Echterdingen sind attraktive S-Bahnhöfe (zwei S-Bahnanschlüsse).
Unnötige Sicherheitsrisiken:
Ohne Lieferzone sind Lieferanten i.d.R. gezwungen auf der Fahrbahn zu parken.
Künstliche Verengung & Unübersichtlichkeit durch Parkierung in und an Kreuzungen
Ordnungswidrig abgestellte Kfz: in Kurven, auf Gehwegen, im absoluten Halteverbot, 2.Reihe oder auf beiden Seiten. Die Konsequenz: Behinderung der Rettungsfahrzeuge im Ernstfall (z.B. Brühl- oder Heimbrunnenstraße). Behinderung des Verkehrsflusses (oftmals reicht das Aufeinandertreffen von zwei bis drei Autos um den Verkehr zumindest kurzzeitig zum Stehen zu bringen, d.h. Stop & go, desweiteren: gefährliche Verkehrssituationen wegen: Sichtbehinderung keine reguläre Ausweichmöglichkeit, Überfahren von Gehwegen Ausweichen der Fußgänger auf die Straße Fahrradfahrer fahren in hochfrequenten Gebieten lieber auf dem Gehweg als auf der Straße.