Region: deutschlandweit
Health

Herr Storm, stoppen Sie die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit!

Petitioner not public
Petition is addressed to
Andreas Storm, Vorstand der DAK-Gesundheit

5,435 signatures

The petition is denied.

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  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Petition is addressed to: Andreas Storm, Vorstand der DAK-Gesundheit

Am 6.11.2017 hat die DAK-Gesundheit eine Ausschreibung zur Versorgung ihrer Versicherten mit Stomaartikeln (PG 29) und Inkontinenzhilfen (PG 15/für Urostoma) gestartet. Die Angebotsfrist endet am 26.1.2018.

Herr Storm, uns Stomaträgern und Stomaträgerinnen macht diese Ausschreibung Angst. Die Unterzeichner fordern Sie auf, diese Ausschreibung sofort zu stoppen. Als Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit haben Sie die Möglichkeit dazu. Und können damit die mit der Ausschreibung absehbaren negativen Folgen für 160.000 Menschen in Deutschland, die mit einem Stoma leben müssen, abwenden.

Reason

Wir Stomaträger und Stomaträgerinnen sind rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, auf eine zuverlässige Hilfsmittel-Versorgung angewiesen. Die Hilfsmittel gleichen unsere Behinderung, den „künstlichen Darmausgang“, aus. Sie ermöglichen uns überhaupt erst ein lebenswertes Leben.

Die Hilfsmittel-Versorgung und die damit verbundene Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte (Stomatherapeuten) ist für Stomaträger und Stomaträgerinnen eine sehr sensible Angelegenheit. Für viele von uns war es ein langer und steiniger Weg, bis wir die individuell passende und zuverlässige Stoma-Versorgung gefunden haben.

Wir haben Angst vor den Folgen, die wir nach Ausschreibungen der Krankenkassen in anderen Hilfsmittel-Bereichen bereits beobachten mussten:

Uns wird der Versorger diktiert! Die Ausschreibung der DAK hat nur einen Gewinner. Dieser Gewinner übernimmt die Hilfsmittel-Versorgung. Damit sind wir für die Auswahl der individuell passenden Stoma-Versorgung, für die zuverlässige Lieferung und für die Betreuung zu Hause von der Qualität eines einzigen Anbieters abhängig. Wollen wir aber bei unserem bisherigen Versorger bleiben sind wir gezwungen, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln.

Der mit der Veränderung ebenfalls verbundene Wechsel zu einer anderen Stomatherapeutin bzw. Stomatherapeuten verunsichert uns zusätzlich und zerstört ein persönliches Vertrauensverhältnis, dass erst wieder aufgebaut werden muss.

Die Qualität der Hilfsmittel-Versorgung wird absehbar schlechter! Eine Ausschreibung gewinnt der Anbieter mit dem niedrigsten Preis, also der niedrigsten monatlichen Erstattungs-Pauschale. Das hat für viele Menschen mit einer Inkontinenz bereits dazu geführt, dass sie ihre Hilfsmittel nicht mehr in der Qualität erhalten, die ihnen eine gute Lebensqualität garantiert. Oder sie müssen aus eigener Tasche aufzahlen, wenn sie die gewohnten, individuell passenden Hilfsmittel weiter erhalten wollen.

Stomaträger sind auf die Betreuung durch Stomatherapeuten angewiesen! Und das nicht nur in den ersten Tagen nach der Operation. Stoma-Komplikationen (Hautentzündungen, Hernien usw.), veränderte Lebensumstände und die damit verbundenen Anpassungen der Stoma-Versorgung sind nur zwei von vielen Gründen, die eine Betreuung durch Stomatherapeuten unverzichtbar machen.

Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittel-Versorgungs Gesetz (HHVG) definiert Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil als „nicht zweckmäßig“. Die Stoma-Versorgung setzt ohne Zweifel einen hohen Dienstleistungsanteil voraus. Mit ihrer Ausschreibung stellt die DAK-Gesundheit nicht nur den tatsächlichen Versorgungs-Bedarf von Stomaträgern in Frage, sie ignoriert auch den offensichtlichen Willen des Gesetzgebers.

14.000 Stomaträger sind in der DAK-Gesundheit versichert. Als drittgrößte Krankenkasse Deutschlands nimmt die DAK eine Vorbild-Funktion gegenüber anderen gesetzlichen Krankenkassen ein. Wird die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit nicht gestoppt, werden weitere Krankenkassen diesem Beispiel folgen. Mit allen oben genannten Konsequenzen und für alle Stomaträger und Stomaträgerinnen in Deutschland.


Weitere Informationen zur Ausschreibung:

Aufsicht ermittelt gegen Krankenkassen wegen Heil- und Hilfsmittel­ausschreibungen, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/87398/Aufsicht-ermittelt-gegen-Krankenkassen-wegen-Heil-und-Hilfsmittelausschreibungen, Quelle: https://www.aerzteblatt.de

Streit um Stoma-Ausschreibung, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/83737/Streit-um-Stoma-Ausschreibung, Quelle: https://www.aerzteblatt.de

Ausschreibung Stomaversorgung durch die DAK: Kein geeignetes Mittel!, https://www.ilco.de/verband/interessenvertretung/, Quelle: https://www.ilco.de

DAK will Stomaträgern den Versorger diktieren, http://www.stoma-welt.de/2017/11/21/dak-will-stomatraegern-den-versorger-diktieren/, Quelle: https://www.stoma-welt.de

Schreibt die DAK Stoma unzulässig aus? https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/medizinprodukte/article/947528/bvmed-schreibt-dak-stoma-unzulaessig.html, Quelle: https://www.aerztezeitung.de

Über das Leben mit einem Stoma:

https://www.stoma-welt.de/leben-mit-stoma

https://www.wir-leben-mit-einem-stoma.de

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Petition details

Petition started: 12/10/2017
Petition ends: 02/09/2018
Region: deutschlandweit
Topic: Health

News

  • Liebe Unterstützer,

    vor einem Jahr haben wir die Petition gegen die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit gestartet, an der Sie sich beteiligt haben. Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass wir es trotz der großen Unterstützung nicht geschafft haben unser Ziel zu erreichen. Das Landessozialgericht Hamburg (LSG) hat entschieden, dass die DAK-Gesundheit die Stoma-Ausschreibung durchführen darf, obwohl ihr das im März vom Bundesversicherungsamt (BVA) untersagt wurde.

    In der Petition haben wir den Vorstands-Vorsitzenden der DAK-Gesundheit zum Stopp der Stoma-Ausschreibung aufgefordert. 5.435 Unterstützer schlossen sich dieser Forderung an, ein deutliches Signal, dass wir alle gemeinsam ausgesendet haben. Aber letztendlich kam der Vorstand der DAK-Gesundheit unserer Forderung nicht nach. Deshalb beobachteten wir gespannt den Ausgang der zahlreichen Klagen, die gegen die Ausschreibung vor Sozialgerichten und Vergabekammern eingereicht wurden. Mittlerweile wurden alle Klagen entschieden oder abgewiesen.

    Zuletzt war noch die Klage der DAK-Gesundheit offen, mit der sich die Krankenkasse gegen die Untersagung wehrte, die das BVA ausgesprochen hatte. Besonders in dieses Verfahren setzten wir große Hoffnung, da sich das BVA unserer Kritik anschloss. Wie wir beurteilte die Aufsichtsbehörde die Ausschreibung als nicht zweckmäßig, aufgrund des hohen Dienstleitungsanteils, der mit der Stomaversorgung verbunden ist.

    Das LSG gab der DAK-Gesundheit jetzt aber in einer ersten Entscheidung recht. Auch wenn im Hauptsacheverfahren erst später entschieden wird, kann die DAK-Gesundheit jetzt die Gewinner der Ausschreibung bekanntgeben.

    Grundsätzlich bestätigte das Gericht, dass vor einer Ausschreibung die Prüfung der Zweckmäßigkeit erfolgen kann und damit im Streitfall auch die Sozialgerichte zuständig sind. Mit dem Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im April 2017 hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass Ausschreibungen bei Hilfsmittelversorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil nicht zweckmäßig sind. In unserer Petition kritisieren wir die DAK-Gesundheit dafür, dass die Krankenkasse die Ausschreibung durchführt, trotz des aus unserer Sicht hohen Bedarfs an persönlicher Betreuung, individueller Anpassung der Hilfsmittel und Unterstützung bei Stoma-Komplikationen.

    In seiner Entscheidung verwies das LSG aber u.a. darauf, dass die Zweckmäßigkeit heute noch nicht eindeutig definiert ist und dass der Dienstleistungsanteil lt. Aussage von Ausschreibungsteilnehmern lediglich 10-15% der Gesamtkosten der Stomaversorgung ausmache. Ob bei der Stomaversorgung also tatsächlich ein hoher Dienstleistungsanteil vorliegt ist nach wie vor nicht geklärt.

    Was bedeutet das für Stomaträger?

    Ab dem 1. April 2019 schreibt die DAK-Gesundheit ihren Versicherten vor, von wem sie ihre Stomaversorgung beziehen müssen. Laut Branchen-Informationen gehören die Homecare-Unternehmen PubliCare, PROLIFE und Medi-Markt zu den Gewinnern der Ausschreibung.

    Ist man mit dem neuen Versorger nicht einverstanden oder mit dessen Betreuung nicht zufrieden, bleibt als einzige Alternative der Wechsel der Krankenkasse. Ein Wahlrecht zwischen mehreren Vertragspartnern der Krankenkassen gibt es nicht mehr. Erste Fragen zum Wechsel des Versorgers haben wir auf unserer Internetseite beantwortet: https://www.selbsthilfe-stoma-welt.de/beratung/aktuelle-informationen-fuer-versicherte-der-dak-gesundheit/

    Wir befürchten weiterhin, dass die DAK-Gesundheit mit ihrer Ausschreibung einen Preisverfall bei den Erstattungs-Pauschalen eingeläutet hat. Um den Zuschlag zu erhalten sind angeblich Angebote abgegeben worden, die deutlich unter den bisher üblichen Monatspauschalen liegen.

    Andere Krankenkassen könnten diesem Beispiel folgen und versuchen ihre Monatspauschalen ebenfalls deutlich abzusenken. Dies führt uns absehbar in eine Zwei-Klassen-Versorgung, in der nur noch die Stomaträger und Stomaträgerinnen hochwertige Hilfsmittel und eine ambulante Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte erhalten, die sich eine zusätzliche Aufzahlung leisten können.

    Danke an alle Unterstützer

    Wir danken Ihnen für die Unterstützung unserer Petition, jede einzelne Unterschrift hat dazu beigetragen, dass die Ängste und Befürchtungen der Stomaträger und Stomaträgerinnen gehört wurden. Die Selbsthilfe Stoma-Welt e.V. wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten und wir werden auf unseren Internetseiten weiter über aktuelle Entwicklungen berichten.

    gez.
    Mitarbeiter und Vorstand der Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.

    Mehr zum Thema auf https://www.selbsthilfe-stoma-welt.de

    Quellen:

    Entscheidungs-Begründung des LSG Hamburg: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203200&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive (abgerufen am 27.11.2018)

    Ausschreibung von Stoma-Hilfsmitteln, MTD-Verlag, https://www.mtd.de/aktuell/1041-ausschreibung-von-stoma-hilfsmitteln (abgerufen am 27.11.2018)
  • Liebe Unterstützer,

    wir haben Sie zuletzt im Mai über den Stand unserer Petition gegen die Ausschreibung der Stomaversorgung durch die DAK-Gesundheit informiert. Was ist in der Zwischenzeit passiert?

    * Dürfen Krankenkassen die Stomaversorgung überhaupt ausschreiben? *

    Schon mit dem Auslaufen der Angebotsphase Anfang dieses Jahres sah sich die DAK mit Klagen vor Sozialgerichten konfrontiert, aber auch mit Verfahren vor Vergabekammern. Wir waren gespannt auf den Ausgang, denn für uns Stomaträger*innen könnten die Richter wichtige Entscheidungen treffen.

    Hätte die DAK überhaupt ausschreiben dürfen? Zu dieser Frage gab es bisher keine Entscheidung. Kläger vor den Sozialgerichten argumentierten mit dem hohen Dienstleistungsanteil, der mit der Stomaversorgung verbunden ist. Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) bezeichnet Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil als „nicht zweckmäßig“.

    Tatsächlich sahen sich die Sozialgerichte gar nicht zuständig und verwiesen an die Vergabekammern, da in diesem Fall europäisches Vergaberecht über der Regelung im Sozialgesetzbuch stehen würde. Die Vergabekammern prüfen allerdings nur, ob die Vergabe-Vorschriften eingehalten wurden, das Sozialgesetzbuch spielt hier keine Rolle. So wurden vor den Vergabekammern bislang alle Verfahren zugunsten der DAK entschieden.

    * Form-Vorschriften vs. Lebensqualität *

    Sind also formale Vorschriften des Vergaberechts wichtiger als die Lebensqualität von uns Stomaträgern*innen?

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Ende August mit einer Entscheidung für neuen Gesprächsstoff gesorgt: ob eine Ausschreibung zweckmäßig ist oder nicht, ist eine Entscheidung die eine Krankenkasse VOR einer Ausschreibung fällen muss. Und damit rückt plötzlich die Frage, ob eine Hilfsmittelversorgung überhaupt ausgeschrieben werden darf wieder mehr in den Mittelpunkt.

    * Fazit *

    Welche Folgen wir durch die Ausschreibung erwarten, haben wir in der Petition deutlich gemacht (hier nachzulesen: http://openpetition.de/!stoma ). Mit seiner Entscheidung hat die Vergabekammer am OLG Düsseldorf den Sozialgerichten den Weg frei gemacht in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, ob eine Hilfsmittel-Ausschreibung tatsächlich durchgeführt werden darf.

    Ob diese Entscheidung Einfluss auf die Stoma-Ausschreibung der DAK-Gesundheit hat ist noch nicht absehbar. Bisher sind nicht alle Verfahren gegen die DAK von den Sozialgerichten entschieden. Auch das Verfahren des Bundesversicherungsamts (BVA) gegen die Kasse läuft noch, dessen Ausgang die DAK noch abwarten wollte, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist.

    Der Ausgang unserer Petition ist damit weiter offen.

    gez.
    Mitarbeiter und Vorstand der Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.

    * *
    * Hinweis: Studie untersucht die ambulante Versorgung von Stomaträgern *

    Die Hochschule Zittau/Görlitz untersucht in einer wissenschaftlichen Studie die Qualität der ambulanten Stomaversorgung in Deutschland. Eine wichtige Grundlage der Studie sind unser Wissen zur Stomaversorgung und unsere persönlichen Erfahrungen mit der Betreuung durch Stoma-Fachkräfte.

    Mehr zur Befragung, die sich an Stomaträger*innen und Angehörige richtet, erfahrt ihr hier: http://www.stoma-welt.de/2018/09/03/eure-erfahrungen-sind-gefragt-studie-zur-ambulanten-versorgung-von-stomatraegern/

    * *
    Sie finden gut, wie wir uns für die Interessen der Stomaträger und Stomaträgerinnen einsetzen? Unterstützen Sie uns mit einer Spende (www.selbsthilfe-stoma-welt.de/ueber-uns/mit-spenden-helfen/) oder werden Sie Mitglied in unserem Selbsthilfeverein (www.selbsthilfe-stoma-welt.de/ueber-uns/mitglied-werden/).

    Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
    Am Bettenheimer Hof 26
    55576 Sprendlingen

    Beratungstelefon: 0800 200 320 105 (gebührenfrei)
    Email: verein@stoma-welt.de
    Internet: www.selbsthilfe-stoma-welt.de

    Eingetragen: AG Mainz VR 40644
    Anerkennung der Gemeinnützigkeit: FA Bad Kreuznach vom 5.9.2018
  • Liebe Unterstützer,

    im April hatten wir Gelegenheit unsere Kritik an der Stoma-Ausschreibung direkt mit Vertretern der DAK Gesundheit zu diskutieren. Thomas Bodmer, im Vorstand der DAK verantwortlich für die Hilfsmittelversorgung, lud uns zu einem Gespräch in die Hamburger Zentrale der Krankenkasse. In einer intensiven Diskussion gingen Herr Bodmer und die verantwortlichen Mitarbeiter aus dem Hilfsmittelmanagement auf unsere Kritikpunkte ein:

    *Unsere Kritik: Die Qualität der Hilfsmittel-Versorgung wird absehbar schlechter!*

    Die Befürchtung, dass mit deutlich sinkenden Erstattungs-Pauschalen auch die Versorgungsqualität nach unten geht, teilt man bei der DAK nicht. Die vertraglich von den Ausschreibungs-Gewinnern geforderte Qualität gehe deutlich über das hinaus, was heute im Hilfsmittelverzeichnis gefordert wird. Die bei der DAK versicherten Stomaträger*innen müssen keine Nachteile befürchten.

    *Unsere Kritik: Stomaträgern wird der Versorger diktiert!*

    Der Wegfall der Wahlfreiheit ist einer unserer zentralen Kritikpunkte. Durch Ausschreibungen wird Stomaträger*innen vorgeschrieben, wer sie betreut und von wem sie ihre Stomaversorgung erhalten. Die DAK sieht darin aber nicht nur Nachteile. Mit der damit verbundenen Reduzierung der heute hohen Anzahl von Vertragspartnern lasse sich auch die Versorgungs-Qualität besser kontrollieren.

    *Unsere Kritik: Das im Frühjahr 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) definiert Ausschreibungen für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil als „nicht zweckmäßig“.

    Ob der mit der Stomaversorgung verbundene Dienstleistungsanteil tatsächlich so hoch ist, dass eine Ausschreibung lt. HHVG gar nicht erlaubt ist, müsse nun vom Gericht entschieden werden. Die DAK Gesundheit hat gegen die Verpflichtung durch das BVA, die Ausschreibung zu stoppen, Klage am Landessozialgericht Hamburg eingereicht. Im Vergleich mit anderen Hilfsmittel-Bereichen liege der Dienstleistungsanteil bei der Stomaversorgung nach Beurteilung der Krankenkasse eher im Mittelfeld.

    *Unser Fazit*

    Uns haben die Argumente der Vertreter der DAK Gesundheit nicht überzeugen können.
    Erreicht die DAK durch ihre Ausschreibung eine so deutliche Kosteneinsparung wie uns im Gespräch vermittelt wurde, also eine deutliche Reduzierung der monatlichen Versorgungs-Pauschale, dann werden sich andere Krankenkassen daran ein Beispiel nehmen und ebenfalls deutlich niedrigere Pauschalen einfordern. Wir glauben nicht, dass die heute geforderte Versorgungsqualität dann noch aufrechterhalten werde kann. In der Folge müssen wir Stomaträger*innen mit deutlichen Einschnitten rechnen. Und geraten absehbar in die Situation, die Politiker aller Fraktionen mit der Verabschiedung des HHVG im vergangenen Jahr verhindern wollten.

    Der Ausgang ist weiter offen. Die DAK will aber die Entscheidung durch das Landessozialgericht Hamburg abwarten und die Ausschreibungsgewinner erst nach der Entscheidung des Gerichts bekannt geben. Auch wenn ihr die Klage die Möglichkeit gibt, dies sofort zu tun.

    gez.
    Mitarbeiter und Vorstand der Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.

    Den Stand der Diskussion rund um Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung fasst ein aktueller Beitrag des Deutschlandfunks zusammen, auf den wir an dieser Stelle hinweisen wollen. In dem Artikel, der auch als Podcast abrufbar ist, kommen neben der DAK und der Selbsthilfe auch Fachpolitiker, Patientenvertreter und Betroffene zu Wort:

    http://www.deutschlandfunk.de/ein-gesetz-mit-luecken-wenn-krankenkassen-auf-kosten-der.724.de.html?dram:article_id=415623

    Sie finden gut, wie wir uns für die Interessen der Stomaträger und Stomaträgerinnen einsetzen? Unterstützen Sie uns mit einer Spende (www.selbsthilfe-stoma-welt.de/ueber-uns/mit-spenden-helfen/) oder werden Sie Mitglied in unserem Selbsthilfeverein (www.selbsthilfe-stoma-welt.de/ueber-uns/mitglied-werden/).

    Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
    Am Bettenheimer Hof 26
    55576 Sprendlingen

    Beratungstelefon: 0800 200 320 105 (gebührenfrei)
    Email: verein@stoma-welt.de
    Internet: www.selbsthilfe-stoma-welt.de

    Eingetragen: AG Mainz VR 40644
    Anerkennung der Gemeinnützigkeit: FA Bingen-Alzey vom 18.08.2016

Bin selbst eine Betroffene, aufgrund eines Blasenkrebses habe ich durch eine Totaloperation einen künstlichen Ausgang ( Stoma ) gelegt bekommen und möchte auch in Zukunft selbst bestimmen, welches Fabrikat für mich gut ist. Die Fa. Publicar in Köln hat ein ausgezeichnetes Fabrikat mit einem hervorragenden Service. Bitte stoppen Sie die Ausschreibung der DAK zu Lasten der Patienten, wir sind mit dem jetzigen Zustand sehr zufrieden. mit freundlichen Gruß Elfriede Wulff, Reiherstieg 8, 25348 Glückstadt

Sorry, ich kann die Bedenken nicht teilen. Wer sich die Ausschreibung der DAK mal genau durchliest stellt fest, dass die DAK sich viel Mühe gegeben hat, den Service für die Patienten sicherzustellen. DIe Ausschreibung führt meines Erachtens zu einer deutlichen Steigerung der Versorgungsqualität und nicht zum absinken. Die Patienten haben ein Anrecht darauf, das von Ihnen gewohnte Produkt auch weiterhin zu nutzen. Es muss sich ergo niemand umgewöhnen. Die Beratung durch hochqualifizierte Fachleute wurde festgeschrieben. Daher halte ich diese Petition für die Patienten wenig zielführend.

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