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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen….. die Gleichstellung von schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen GB und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mit schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert).
Begrundelse
Schwerbehinderte Menschen mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und einem GdB von >= 80% (Merkzeichen G) für die eine Begleitperson erforderlich ist (Merkzeichen B), sind per se so enorm gehbehindert das diese Menschen infolge der Behinderung bei der Benutzung von Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wenn nun schon eine Begleitperson erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass ohne eine Begleitperson ein entsprechend schwerbehinderter Mensch auch einem außergewöhnlich schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Es ist deshalb nicht zu erkennen warum dann nicht auch die gleichen Erleichterungen wie beim Merkzeichen aG gelten sollen.Um unvertretbare Härten der eng gefassten Voraussetzungen zwischen den Merkzeichen aG und GB (mit GdB >= 80%) zu vermeiden, wäre solch eine Gleichstellung sinnvoll, vertretbar und sozialpolitisch gerecht.
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Andragende startede:
16.11.2014
Andragendet slutter:
28.12.2014
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-11-2015Pet 3-18-11-2171-015198
Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent wünscht eine Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen mit den
Merkmalen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens
80 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der
Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mit
schwerbehinderten Menschen mit dem Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert).
Der Petent legt im Einzelnen dar, dass schwerbehinderte Menschen... mere
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