Regione: Vokietija

Hilfe für Behinderte - Keine Anrechnung von Einkommen/Vermögen auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
111 111 in Vokietija

Peticija pabaigta

111 111 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2015
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nicht mehr abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers bleibt.

Priežastis

Nach aktueller Rechtslage ist die Gewährung von Eingliederungshilfe abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers. Hierbei wird auf die Grenzen der Sozialhilfe zurückgegriffen. Dies stellt jedoch eine Diskriminierung behinderter Menschen dar. Dass ein behinderter Mensch nichts für seine Behinderung kann sollte klar sein. Dies kann kein Grund sein, behinderte Menschen zu zwingen entweder in Armut zu leben oder sich selbst in eine solche Situation zu bringen, da ggf. angespartes Vermögen aufgebraucht werden muss. Hierdurch wird nach aktueller Sachlage behinderten Menschen quasi verboten, sich ein Vermögen aufzubauen oder beispielsweise eine Eigentumswohnung/-Haus zu erwerben.

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žinios

  • Pet 3-18-11-2171-018644Hilfe für Menschen mit Behinderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –

    als Material zu überweisen.

    Begründung

    Der Petent setzt sich dafür ein, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe für

    behinderte Menschen nicht mehr abhängig vom Einkommen und Vermögen des

    Antragstellers sind.

    Der Petent legt im Einzelnen dar, dass nach aktueller Rechtslage die Gewährung von

    Eingliederungshilfe vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig sei.

    Dabei werde auf die Grenzen der Sozialhilfe zurückgegriffen. Dies stelle jedoch... toliau

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