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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen das der behinderte Männer diskriminierende Satz im SGB IX, § 1 „Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.“geändert wird so das hier dem Sinn nach Männer nicht ausgeschlossen werden!
Begrundelse
Der Deutsche Bundestag möge beschließen das der behinderte Männer diskriminierende Satz im SGB IX, § 1 ( der Satz ist unterstrichen)„§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der GesellschaftBehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.“geändert wird so das hier dem Sinn nach Männer nicht ausgeschlossen werden! Der § 1 ist so formuliert als ob behinderten Männern hier benachteiligt werden dürften wobei dieses dann sozial diskriminierend wäre! Da vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind muss dieser Satz so geändert werden das hier behinderte Männer nicht ausgeschlossen werden!
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Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
05.05.2013
Andragendet slutter:
16.06.2013
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-11-2015Pet 3-17-11-2171-051588
Hilfe für Behinderte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, dass der Satz im SGB IX, § 1: "Dabei wird den
besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und
Kinder Rechnung getragen." geändert wird, so dass hier dem Sinn nach Männer
nicht ausgeschlossen werden.
Nach Ansicht des Petenten ist § 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) so
formuliert, als ob Männer mit Behinderung benachteiligt werden dürften. Dies wäre
dann jedoch diskriminierend,... mere
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