Regiune: Germania

Hilfe für Behinderte - Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
564 0 in Germania

Petiția este respinsă.

564 0 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2010
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Gesetzliche Mindestlöhne für Beschäftigte in Werkstätten für Menscchen mit Behinderung

motive

Die Anzahl der Personen die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, wächst ständig an. Ganz gleich ob Körperbehinderung, geistige Behinderung,Lernbehinderung oder psychische Erkrankung. In unserer heutigen stark leistungsorientierten Arbeitswelt, bleibt für denn Grossteil dieser Personen keine andere Möglichkeit als die WfbM. Die Löhne sind teilweise gering. Auch wenn die die Rentenzuschüsse der Einrichtung sehr hoch sind. Daher ist die Inanspruchnahme wie Grundsicherung, Ewerbsunfähigkeits- oder Teilerwerbsunfähigkeitsrente usw. umungänglich. Bei der Grundsicherung wird der Sozialhaushalt der Komunnen belastet, was von uns auch keiner will - ich arbeite in einer WfbM. Und einen Anspruch auf EU-Rente hat man ja erst nach zwanzig Beitragsjahren. Um ein selbstbestimmtes Leben als Mensch mit Behinderung zu führen, ist dies alles eben nicht unwichtig.

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știri

  • Heiko Fritz

    Hilfe für Behinderte

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition werden gesetzliche Mindestlöhne für Beschäftigte in Werkstätten für
    Menschen mit Behinderung gefordert.

    Der Petent legt im Einzelnen dar, dass die Anzahl der Personen, die in einer Werk-
    stätte für behinderte Menschen arbeiteten, ständig zunähme. Für die behinderten
    Menschen, gleich welcher Art die Behinderung sei, bleibe keine andere Möglichkeit
    der Arbeit als die Werkstätten für behinderte Menschen. Die Löhne dort seien teil-
    weise gering, die Rentenzuschüsse allerdings hoch. Die Inanspruchnahme... mai departe

Behinderte Menschen haben einen anständigen Mindestlohn verdient. Es kann nicht sein dass man wie andere Menschen auch von Montag bis Freitag arbeiten geht ,und trotzdem um seine Miete zu zahlen Grundsicherung vom Sozialamt in Anspruch nehmen muss. Wo ist da die Gerechtigkeit.

Leider entstehen hierdurch enorme Kosten, die ein Kostenträger sicherlich nicht zahlen wird und eine Einrichtung kann es ohne finanzielle Mittel nicht stemmen.

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