Hilfsmittel/Heilmittel - Keine Ausschreibungen der Versorgung mit Hilfsmitteln für Stomapatienten durch die gesetzlichen Krankenkassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
202 Unterstützende 202 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

202 Unterstützende 202 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,dass die Versorgung mit Hilfsmitteln bei Stomapatientinnen und Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht ausgeschrieben werden darf.Sollte ein vollständiges Verbot nicht möglich sein,so müssen die Ausschreibungen und Beitrittsverträge so gestaltet sein, dass sie die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen und die Betroffenen keine Aufzahlungen leisten müssen, um die notwendige Qualität der Versorgung zu erhalten.

Begründung

Zunehmend führen die Krankenkassen Ausschreibungen auch für die Stomaversorgung durch. Das Problem gestaltet sich hier ähnlich wie bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln, die in den letzten Monaten zunehmend in die Kritik geraten ist. Durch die Ausschreibungen erhält in der Regel der Leistungserbringer den Zuschlag, der das günstigste Gebot abgibt.Oftmals erhalten Betroffene dann eine Stomaversorgung in minderwertiger Qualität, die den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Aber jede Stomapatientin und jeder Stomapatient ist anders und benötigt deshalb eine individuell angepasste Versorgung. Eine minderwertige Versorgung führt zu Entzündungen, Hautveränderungen, Narben und Schmerzen. Gerade berufstätige Stomapatientinnen und Stomapatienten oder Betroffene, die viel unterwegs sind, benötigen eine absolut zuverlässige und sichere Stomaversorgung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.Ausschreibungen können-wie das Beispiel Inkontinenzversorgung zeigt-dazu führen, dass Patienten und Patientinnen neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro im Monat zusätzliche Aufzahlung leisten müssen, um Produkte in für ihre Lebenssituation angemessener Qualität zu erhalten. Chronisch kranke Stomapatienten/Patientinnen dürfen weder finanziell noch hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligt werden. Der Petitionsausschuss soll deshalb auf ein Verbot von Ausschreibungen für die Stomaversorgung hinwirken, damit die Qualität der Versorgung auch in Zukunft sichergestellt wird

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-82714-033027 Hilfsmittel/Heilmittel

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.03.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln bei
    Stomapatientinnen und -patienten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
    ausgeschrieben werden darf.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, oftmals erhielten Betroffene im Falle der
    Ausschreibung eine Stomaversorgung in minderwertiger Qualität, die den individuellen
    Bedürfnissen nicht gerecht werde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die Unterlagen
    verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf... weiter

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