Петиция адресована:
Bayrischer Landtag
Präambel: Die Dienstleister aus der Hochzeitsindustrie sind in Deutschland stark von der Corona-Pandemie betroffen. Hochzeiten für das Jahr 2020 werden gerade massenhaft verschoben und/oder abgesagt. Dies führt zu einem wirtschaftlichen Totalausfall.
Für Brautpaare bricht gerade eine Welt zusammen. Das lang geplante Fest darf nicht stattfinden (oder nur unter Auflagen, die für die Paare nicht in Frage kommen). Zudem bedeuten Absage und/oder Verschiebung ein finanzielles Risiko, da Absagen oder Verschiebung deutliche Mehrkosten mit sich bringen (Stornierungskosten, Zusatzkosten, Vertragsstrafen, etc.) z.B. wenn ein Dienstleister bei der Neuterminierung keine Zeit hat. Zudem wissen viele Paare nicht, ob ihre Dienstleister dieses Jahr überleben. Bei Insolvenzen wären auch geleistete Anzahlungen ggf. verloren.
Leider gibt es bisher weder für viele Dienstleister noch Brautpaare Lobbys und/oder (Berufs-) Verbände, die in der Corona-Pandemie mit den Landesregierungen Lösungen für die Durchführung diskutiert und erarbeitet haben.
Im Folgenden finden Sie ein Konzept zur Durchführung von Hochzeitsfeierlichkeiten in Corona-Zeiten. Dieses berücksichtigt alle Dienstleister und nicht nur einige Bereiche, ebenso die Wünsche der Brautpaare.
Begründung: In Deutschland gibt es pro Jahr ca. 450.000 Trauungen (vgl. Statista 2018). Ehepaare planen im Durchschnitt 18.000,00 € für dieses Fest auszugeben (vgl. Zuschauerbefragung TrauDich München 2019). Das Gesamtvolumen der Hochzeitsindustrie über alle Bereiche hinweg liegt also bei ca. 8,1 Milliarden Euro. Diese Summe wird zu großen Teilen von vielen Kleinstunternehmen, Freelancern und selbständigen Einzelunternehmern erwirtschaftet, dazu kommen Hotelerie und Gastronomie.
Die DEHOGA hat in einigen Bundesländern für die Locations die Möglichkeit der Durchführbarkeit von Trauungen verhandelt. Doch die erzielten Regelungen kommen für Brautpaare und die Mehrzahl der Hochzeitsdienstleister nicht in Frage.
Das von uns vorgelegte Konzept geht sicherlich über das bisher Gestattete weit hinaus. Zu einer Hochzeit gehören Umarmungen, Gespräche, gemeinsames Essen und Tanz, also eine gewisse körperliche Nähe. Ist dies nicht möglich wird es weiterhin zu kompletten Stornierungen kommen. Die Hochzeitsbranche bricht zusammen, Pleiten und Insolvenzen drohen.
Dieses Konzept ist als Vorstufe zur Öffnung von Bars, Discotheken, Tanzveranstaltungen und Großveranstaltungen zu verstehen. Ein bis zwei Monate vor der Erlaubnis von unkontrollierten Feierlichkeiten könnte man die Hochzeitsfeiern also unter den im Folgenden genannten Bedingungen zulassen, um zu sehen, was passiert, wenn Menschen wieder tanzen und feiern dürfen. Im Gegensatz zu Clubs, Discotheken, öffentlichen Veranstaltungen auf Plätzen, Großveranstaltungen und Volksfesten ist eine Hochzeit nämlich „kontrollierbar“, wenn die Anschriften und Daten aller Anwesenden sorgfältig dokumentiert werden.
Bevor also Großveranstaltungen und Tanzlokale in Deutschland geöffnet werden, kann man anhand von Hochzeitsfeiern testen, ob es zu einer Vermehrung der Infektionen kommt, wenn körperliche Nähe und Tanz zugelassen werden und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht verpflichtend ist.
Dieses Konzept ist auf die verschiedensten Regionen in Deutschland übertragbar, da das jeweils zuständige Gesundheitsamt über zu treffende Maßnahmen bestimmt.
Die Hochzeitsdienstleister sind rein wirtschaftlich auf die Erlaubnis von Hochzeitsfeiern angewiesen. Viele verdienen nur im Hochzeitsgeschäft ihr Geld und sind seit Mitte März ohne jede finanzielle Einkunft.
WICHTIG bliebt aber auch uns Dienstleistern sowie allen Brautpaaren, dass wir mit Bedacht in eine Normalität zurückkehren. Obige Bestimmungen und Vorschläge sollen das Ansteckungsrisiko vermindern. Hochzeiten können aber mit dem vorgelegten Konzept eine kontrollierbare Vorstufe zur Öffnung von größeren Veranstaltungen, Diskotheken und Bars sein.