Familie

Homo heißt Mensch! - Endlich Gleichstellung für Homosexuelle!

Wandlungsbedarf e.V.
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss
7.614 Unterstützende

Sammlung beendet

7.614 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs so zu ergänzen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können.

Begründung

Im Koalitionsvertrag unter "Zusammenhalt der Gesellschaft" setzt sich die Regierung das Ziel "bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften" zu beenden sowie "rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen (...) [zu] beseitigen". Mit der Einführung eines Gesetzes zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts kann dieses Ziel in kurzer Zeit erreicht werden. Die Vermutung, dass eine Ehe typischerweise mit dem Ziel der Familiengründung eingegangen werde, und dies bei gleichgeschlechtlichen Paaren eher unwahrscheinlich sei, kann nicht als Argument gegen eine Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts geltend gemacht werden. Dagegen spricht zum Einen die Tatsache, dass auch viele gleichgeschlechtliche Paare auf verschiedenen Wegen Kinder bekommen können und wollen. Zum Anderen schützt das Grundgesetz die Ehe nicht aufgrund einer möglichen Fortpflanzungsfunktion, sondern als Verantwortungsgemeinschaft. Das bedeutet, dass auch kinderlose Ehen unter den Schutz des Artikel 6 GG fallen. 1993 lehnte das BVerfG einen Beschluss zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab, weil keine "hinreichende[n] Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses" genannt wurden. 20 Jahre später können wir jedoch feststellen, dass ein solcher Wandel stattgefunden hat: Selbst wenn gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft beantragen, wird dies von der Allgemeinheit als "Hochzeit" bezeichnet und man spricht sowohl bei Ehegatten als auch bei Lebenspartner*innen davon, dass sie "verheiratet" sind. Die jüngsten Beschlüsse des BVerfG zu diesem Thema bestätigen ebenfalls einen Wandel des Ehe- und Familienverständnisses in unserer heutigen Gesellschaft. Mit Blick auf das Adoptionsrecht ist anzumerken, dass wissenschaftliche Studien, wie beispielsweise die Studie des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, belegen können, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern genauso gut und glücklich aufwachsen wie Kinder verschiedengeschlechtlicher Eltern. Es darf außerdem nicht vergessen werden, dass es schon jetzt legale gleichgeschlechtliche Ehen gibt, nämlich solche, die durch Streichung des §8 Abs.1 Nr.2 TSG auch nach der sexuellen Umwandlung eines/einer Ehegatten/Ehegattin als Ehe weitergeführt werden dürfen. Aus diesen hier genannten Gründen erscheint es uns wichtig und dringlich das oben genannte Gesetz einzuführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion DIE LINKE. liegt bereits vor (Drucksache 18/8 vom 23.10.2013).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Wandlungsbedarf e.V. aus Heidelberg
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Neuigkeiten

  • Ihr Lieben!

    Vielen, vielen Dank für eure Unterstützung! Wir befinden uns auf einem wichtigen Weg in Deutschland und hoffen, dass unsere Regierung bald in die selbe Richtung mit uns geht.
    Unsere Petition läuft noch ca. eine Woche - das heißt wir starten in den Endspurt!
    Ihr könnt jetzt nochmal in die Vollen gehen und all euren Bekannten von dieser wichtigen Botschaft an die Regierung erzählen.
    Am einfachsten funktioniert das über unsere Kurzfilme, die wir für unsere Kampagne gedreht haben:
    www.youtube.com/watch?v=gBqcbVn0EXg
    Wir freuen uns riesig über eure Mitwirkung und sind ganz sicher, dass unsere Forderung im Bundestag nicht ungehört bleiben wird.

    Danke euch!
    Liebe Grüße
    euer Team von wandlungsbedarf.org

  • 3.000

    am 07.02.2014

    3.000 Unterschriften in einer Woche. Wir sind auf dem richtigen Weg. Doch das Ziel ist klar: mindestens 50.000 Unterschriften bis zum 27. Februar!
    Deshalb unsere Bitte an euch:
    Teilt unsere Filme (youtu.be/gBqcbVn0EXg) auf Facebook, Twitter (#homoheisstmensch), tumblr, erzählt euren Familien, euren Freund_innen, euren Arbeitskolleg_innen von homoheisstmensch.de und werdet Teil der Debatte.
    Jede Unterschrift zählt! Und wir zählen auf euch!

    Homo heißt Mensch.
    Homo heißt gleich.
    Homo heißt gleiche Rechte für alle Menschen!
     
    Eurer Wandlungsbedarf-Team

Wenn sich zwei leichgeschlechtliche Partner endscheiden, ein Kind zu bekommen ( z.B. zu adopieren), steht viel mehr Überlegung und Entschlossenheit hinter dieser Entscheidung. Oder andersrum: Ein Homo-Paar kann nicht "aus Versehen" Nachwuchs kriegen, so wie es leider immernoch unter heterosexuellen Paaren vorkommt. Ein Kind in einer Homo-Familie kann also tendenziell z. B. ein höheres Maß an finanzieller Sicherheit erfahren, als ein ungewolltes Kind in einer sozial schwachen Familie

Bezüglich Kinder möchte ich noch anmerken: Für Kinder ist alles normal, womit sie aufwachsen, leider auch scheußliche Dinge wie Missbrauch. Das Argument, für Kinder würde das schon passen, zieht also nicht. Zudem gibt es kein Menschenrecht auf Kinder, auch nicht für Heteros. Kinder sind ein Geschenk, nur leider wissen wir das oft nicht zu würdigen.

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