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Humanitäre Hilfe - Förderung von Neugründungen im Bereich der Imkerei

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

132 Unterschriften

Sammlung beendet

132 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge eine Förderung von Neugründungen im Bereich der Imkerei, sich in der Krise befindlichen bzw. sanierungsbedürftigen Imkereien und der Bienenzucht beschließen.

Begründung

Es ist allgemein bekannt, dass die Bienenbestände in Deutschland bedrohlich zurück gehen.Zum Erhalt der Bestände sind bereits Förderprojekte der EU im Einsatz (z.B. Wildblumenwiesen).Eine wirtschaftlich zugleich sinnvolle Erhöhung der Bestände, könnte durch eine gezielte Förderung von Neugründungen im Bereich der Imkerei, sich in der Krise befindlichen bzw. sanierungsbedürftigen Imkereien und im Bereich der Bienenzucht erreicht werden.Eine Förderung wäre etwa durch die zur Verfügungstellung von zinslosen Krediten mit einer verschobenen (z.B. 3 Jahre) Rückzahlungsphase möglich (z.B. durch die KfW) oder aber auch durch andere Unterstützungsleistungen.So sollte etwas die Erhöhung von Bienenbeständen (insbesondere bei kleineren Imkereien) gezielt gefördert werden.Auch die Bienenzucht sollte durch weitere besondere Unterstützungsleistungen getrennt gefördert werden, da die Bienenzucht nur von einem sehr geringen Teil der Imker - aufgrund ihrer Schwierigkeit - praktiziert wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.05.2018
Sammlung endet: 19.07.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-19-10-787-007455 Tierschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft – als Material zu überweisen.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Neugründungen im Bereich der Imkerei sowie
    Imkereien, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden oder
    sanierungsbedürftig sind, gefördert werden.

    Er weist darauf hin, dass die Bienenbestände in Deutschland bedrohlich zurückgehen.
    Die Europäische Union (EU) stelle im Rahmen von Projekten Fördermittel zur
    Verfügung. Eine gezielte Förderung von Neugründungen oder Unterstützung von
    anderen Imkereien sei daher ebenso in Deutschland sinnvoll, um die Vermehrung von
    Bienenbeständen zu unterstützen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 133 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
    Bundesregierung gebeten, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Die Prüfung des
    Petitionsausschusses hatte unter Berücksichtigung der Ausführungen der
    Bundesregierung das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Im Rahmen des von der EU kofinanzierten Imkereiprogramms fördern die
    Bundesländer in eigener Zuständigkeit und mit eigenen Haushaltsmitteln unter
    anderem sowohl die Nachwuchsgewinnung als auch die Wiederauffüllung des
    Bienenbestandes. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass in Bayern die Maßnahme
    „Imkern auf Probe“ dazu diene, Neuimker und Neuimkerinnen durch besonders aktive
    Vereinsarbeit zu gewinnen. Diese können dort unter bestimmten Voraussetzungen
    einen Zuschuss erhalten. Durch die Unterstützungsmaßnahme zur Förderung staatlich
    anerkannter Bienenbelegstellen und der Bienengesundheit sollen die
    Reinzuchtbestrebungen hin zu widerstandsfähigen und leistungsstarken
    Bienenvölkern unterstützt werden.

    Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
    Küstenschutzes“ (GAK) können generell auch bauliche Investitionen
    landwirtschaftlicher Unternehmen in die Bienenhaltung gefördert werden. Die
    Unterstützung erfolgt mit Hilfe eines Agrarinvestitionsförderprogrammes (AFP).
    Zentrales Ziel dieses Förderprogrammes ist die Verbesserung der
    Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen. Hierbei legen der Bund und
    die Länder gemeinsam einen Förderungsgrundsatz fest, und der Bund beteiligt sich
    an der Förderung mit 60 v.H. Die Umsetzung erfolgt dabei durch die Bundesländer. In
    der Regel kann ein Zuschuss von bis zu 20 v.H. der förderfähigen Investitionskosten
    gewährt werden. Betroffene erhalten nähere Informationen bei den zuständigen
    Bundesländern.

    Die Bundesregierung hat weiterhin mitgeteilt, dass die Landwirtschaftliche
    Rentenbank über das Programm „Nachhaltigkeit“ zinsgünstige Darlehen zur
    Finanzierung von Investitionen in die Bienenhaltung anbietet. Der Betriebsmittelbedarf
    könne über das Programm „Produktionssicherung“ finanziert werden. Bei beiden
    Programmen würden ein bis drei Tilgungsfreijahre gewährt werden. Die Zahl der
    Tilgungsfreijahre ist abhängig von der gewählten Laufzeit und der Zinsbindungsfrist.
    Die Antragstellung müsse über die jeweilige Hausbank erfolgen.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die dargestellten Fördermaßnahmen sinnvoll
    und notwendig sind. Er empfiehlt, die Petition dem BMEL als Material für diese
    Maßnahmen zu überweisen.

    Die von der Fraktion der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellten Anträge, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
    Ernährung und Landwirtschaft – zur Erwägung zu überweisen, soweit es die
    zusätzliche Förderung privater Imker betrifft, und das Petitionsverfahren im Übrigen
    abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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