Περιοχή: Erftstadt
Δικαιώματα των ζώων

Hundeplatz für Erftstadt

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An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt - Herr Volker Erner
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Hundeplatz für Erftstadt An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herr Volker Erner

Laut Tierschutzgesetz TierSchuHuV. §2.1 ist der Hundehalter verpflichtet, sein Tier „artgerecht“ zu halten. Zur artgerechten Haltung gehört, den Hund ausreichend körperliche Auslastung sowie artgerechte Sozialisierung zu ermöglichen um Aggressionsverhalten auszuschließen. Freilauf gilt nach Erkenntnis der Verhaltensforschung als Grundvoraussetzung artgerechter Haltung. Der Erftstädter Hundebesitzer ist aber auf Grund zahlreicher Auflagen immer im Konflikt mit dem Gesetz, falls er seinen Hund ableint. Die Hundefibel Erftstadt sowie das Landeshundegesetz verlangt: §2 Anleinpflicht
• In Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Parks, Grünanlagen, Volksfesten, öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten usw. • darüber hinaus ist bei allen Hunden wenn sie im freien Feld und Wald ausgeführt werden darauf zu achten das der Hund keine anderen Tiere hetzt oder jagt oder im Brutverhalten stört. • Hunde sind so zu halten, zu führen, zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Im Landesforstgesetz steht: Außerhalb der Wege muss der Hund angeleint sein, das heißt, er darf frei herumlaufen, sofern er im Einflussbereich seines Besitzers bleibt, er nicht alleine den Weg verlässt und es sich nicht um Naturschutz handelt. Naturschutzgebiete in und um Erftstadt: Altwald Ville, Karauschenweiher, Binsenweiher, Schlosspark Gracht, Ober – Mittel- und Untersee, Zwillingssee, Berggeistsee, Heider Bergsee, Schluchtsee, Friesheimer Busch, Brühler Schlosspark, Schloss Falkenlust, Erftaue Gymnich u.s.w. Auf Grund dieser zahlreichen Einschränkungen sehen wir keine Möglichkeit den Bedürfnissen unserer Hunde gerecht zu werden und fordern die Stadt auf in absehbarer Zeit, eine große eingezäunte, zentral liegende Auslauffläche für unsere Hunde zu schaffen, denn das ist die einzige Möglichkeit um Gesetz, Hund, Mensch und Naturschutz gerecht zu werden!!! Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Ca. 3800 Hunde und Hundebesitzer

Erftstadt den 22.05.2015

Αιτιολόγηση

  • damit alle Hunde, die nicht ableinbar sind, wie z.b. Galgos, Podencos oder sonstige jagende Rassen, eine Möglichkeit zum Freilauf erhalten.

  • das auch ältere und ängstliche Menschen den Mut aufbringen, ihren Hund abzuleinen und der Hund sich dadurch frei entfalten kann.

  • um die Gefahr zu verringern, das Hunde durch den unkontrollierten Freilauf, Giftköder aufnehmen.

  • es ist wissenschaftlich belegt, das Freilauf bei Hunden zu weniger Aggressionsverhalten und einer besseren Sozialisierung beiträgt.

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Es kann nicht sein, dass die Hunde in Erftstadt kaum noch Möglichkeit für Freiraum haben. Das bedeutet auch Einschränkung mit Welpen/Junghunden, denn es gibt nirgendwo die Möglichkeit (auch im gesicherten Bereich) dort die Sachen aus der Hundeschule zu üben. Auch Hunde brauchen Waldboden und Wasser um sich artgerecht austoben zu können.

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