Bildung

Im Notfall können Schüler in der Schule betreut werden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
146 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

146 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wenn eine solche Nachricht die Eltern von Kindern einer Grundschule erreicht, ist offensichtlich, dass etwas nicht stimmen kann. Eltern der Schüler der Klassen 5 und 6 der Vorstadt-Grundschule Strausberg haben diese Nachricht in diesem Schuljahr 2016/2017 mehrfach erhalten mit der Aufforderung, die Kinder zu Hause zu beaufsichtigen.

Das aktuelle Schuljahr 2016/2017 – welches nun bereits kurz vor dem Abschluss steht – war bereits von Anfang an geprägt von massiven Unterrichtsausfällen, Heimarbeiten, Vertretungen und somit leider nicht von ordnungsgemäßer Beschulung unserer Kinder. Die so entstandenen Wissenslücken werden nach Aussage der Schulleitung durch die Schule nicht mehr ausgeglichen. Die Kinder werden in weiterführende Schulen, ohne dass die Schule die erforderliche Wissensvermittlung erbringen konnte, entlassen.

§ 3 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes besagt: Es ist Aufgabe aller Schulen, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern.

Derzeit wird unseren Kindern jedoch der Zugang zur Bildung in erheblichem Umfang durch die oben genannte Situation verwehrt.

Die Elterninitiative fordert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf, ihrer Verpflichtung aus dem Brandenburgischen Schulgesetz vollständig nachzukommen.

Begründung

Wir brauchen dringend und kontinuierlich ausreichendes und gut ausgebildetes Lehrpersonal.

Die in der jüngsten Vergangenheit vorherrschende Situation - gekürzte Stundenpläne - Betreuung von Schülern durch Eltern in der Schule - Aufteilung von Klassenverbänden und Bearbeitung von Aufgaben auf dem Schulflur - Heimarbeiten hervorgerufen durch extremen Lehrermangel ist nicht weiter hinnehmbar.

Besonders bezeichnend war eine Situation in der die Schüler der Klassen 5 b, 6 a und 6 b kurzfristig zu Hause bleiben sollten, aber im Notfall auch in die Schule gebracht werden durften. Laut Vertretungsplan vom 16.03.2017 sollten die Kinder der Klasse 2 a in die Schule gebracht werden, um dort den ganzen Tag von Eltern betreut zu werden. Die Eltern, die das nicht wollten, wurden von der Schulleitung auf die bestehende Schulpflicht hingewiesen, die unseres Erachtens aber nicht die Betreuung der Kinder von Eltern, sondern die Beschulung der Kinder durch Lehrer zum Inhalt hat. Der Schulpflicht der Kinder steht nach unserer Auffassung die Beschulungspflicht der Lehrer gegenüber.

Durch den ausfallenden Unterricht mussten Eltern, die die Kinderbetreuung nicht anders organisieren können, die Kinder im Rahmen der Hortbetreuung beaufsichtigen lassen. Demnach bezahlen die Eltern letztlich den ausfallenden Unterricht durch die Notwendigkeit der höheren Betreuungsstunden im Rahmen eines bestehenden Hortbetreuungsvertrages.

Weiter große Bedenken an der Umsetzung des Bildungsauftrages der Schule zeigen sich, wenn die Schulleitung der Elternkonferenz mitteilt, dass Themen wie Lehrer sollen Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Krankenstation belassen; Lehrer sollen während des Unterrichtes nicht auf ihrem Smartphone spielen; Lehrer sollen im Umgang mit Kindern auf Schimpfwörter verzichten; in der nächsten Dienstversammlung tragen zu wollen. Da es sich hierbei ohne Ausnahme um Selbstverständlichkeiten handelt, ist es nach diesseitiger Auffassung mehr als bezeichnend, wenn diese Themen in den Dienstversammlungen Erwähnung finden müssen.

Weiter fordern wir ausreichend finanzielle Mittel für die Schule.

Viele aktuelle und vergangene Vorfälle zeigen, dass eine volle Stelle einer Sozialpädagogin oder eines Sozialpädagogen sowie ein erhöhter Einsatz von Sonderpädagogen unabdingbar sind. Nur diese können im Team mit der Lehrerschaft einen professionellen Umgang mit den betroffenen Schülern und damit einen funktionierenden Klassenverband gewährleisten. Es ist unverantwortlich, dass nur ein Kind den Unterricht durch seine Verhaltensweise nachhaltig stören kann und eine Unterrichtung der anderen Kinder unmöglich macht, weil eine entsprechende Hilfe nicht verlässlich vor Ort ist.

Darüber hinaus kann es nicht sein, dass in Einzelfällen aus Mitteln der Klassenkasse keine Gruppenfahrkarten für Klassenausflüge gekauft werden können, weil anderenfalls zu wenig Geld für Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht.

Wir sind sicher, dass nicht nur an der Vorstadt-Grundschule derart gelagerte Probleme gibt, und bitten daher um zahlreiche Unterstützung, um die zuständigen Institutionen hier zum Handeln zu bewegen.

Unsere Kinder können sich nicht selbst wehren. Sie wollen lernen, also gebt ihnen mit Eurer Unterstützung die Chance dazu.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Bildung sollte und muss unabhängig vom Elternhaus stattfinden. Kinder aus bildungsfernen Familien haben das gleiche Recht auf eine gute Schulbildung wie Kinder aus bildungsnahen Familien.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern