Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass nach der ""Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge"" auch Fahrzeuge mit Ottomotor der Euro1-Norm eine grüne Plakette erhalten.
Begründung
Sinn der Verordnung ist es, die EU Vorgaben zur Erfüllung der Grenzwerte von Feinstaub und Stickoxiden umzusetzen. Dabei treten die Regelungen für Feinstaub am 1. Januar 2008 und die für Stickoxide am 1. Januar 2010 in Kraft. 1. Fahrzeuge mit Ottomotor emittieren keinen Feinstaub und werden dadurch unverhältnismäßig schlechter gestellt als Fahrzeuge mit Dieselmotor der Euro 2-Norm, die erhebliche Mengen Feinstaub (bis zu 100 mg/km) und fast genausoviel Stickoxide emittieren. Diese Dieselfahrzeuge erhalten jedoch zumindsest Plaketten bis 2010. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten daher auch Fahrzeuge mit Ottomotor, die die Euro 1-Norm erfüllen die Zufahrt zu Umweltzonen bis 2010 erlaubt sein. 2. Zur Umweltbelastung trägt nicht der Grenzwert der jeweiligen Norm sondern letztlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer multipliziert mit der Abgasemission bei. Fahrzeugnutzer, die Ihr Fahrzeug bereits jetzt umweltbewusst eingesetz haben werden dadurch bestraft. 3. Durch die Verordnung wird eine quai-Enteignung von Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen durchgeführt. Gerade diese Menschen können sich die Anschaffung eines Fahrzeuges, das die Grenzwerte für die Einfahrt in eine Umweltzone erfüllt oft nicht leisten.
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Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Dr. Thomas Riesbeck
Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Fahrzeuge mit Ottomotor der Abgasstufe
Euro 1 in die Schadstoffgruppe vier der Kennzeichnungsverordnung aufgenommen
werden und damit eine grüne Plakette erhalten.
Der Petent trägt vor, Sinn der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vor-
schriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10. Oktober
2006 (BGBL. I S. 2218) sei es, die EU-Vorgaben zur Erfüllung der Grenzwerte von
Feinstaub und Stickoxiden umzusetzen.... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.