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Immissionsschutz - Grüne Plakette für Fahrzeuge mit Ottomotor der Euro1-Norm

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass nach der ""Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge"" auch Fahrzeuge mit Ottomotor der Euro1-Norm eine grüne Plakette erhalten.

Begründung

Sinn der Verordnung ist es, die EU Vorgaben zur Erfüllung der Grenzwerte von Feinstaub und Stickoxiden umzusetzen. Dabei treten die Regelungen für Feinstaub am 1. Januar 2008 und die für Stickoxide am 1. Januar 2010 in Kraft. 1. Fahrzeuge mit Ottomotor emittieren keinen Feinstaub und werden dadurch unverhältnismäßig schlechter gestellt als Fahrzeuge mit Dieselmotor der Euro 2-Norm, die erhebliche Mengen Feinstaub (bis zu 100 mg/km) und fast genausoviel Stickoxide emittieren. Diese Dieselfahrzeuge erhalten jedoch zumindsest Plaketten bis 2010. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten daher auch Fahrzeuge mit Ottomotor, die die Euro 1-Norm erfüllen die Zufahrt zu Umweltzonen bis 2010 erlaubt sein. 2. Zur Umweltbelastung trägt nicht der Grenzwert der jeweiligen Norm sondern letztlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer multipliziert mit der Abgasemission bei. Fahrzeugnutzer, die Ihr Fahrzeug bereits jetzt umweltbewusst eingesetz haben werden dadurch bestraft. 3. Durch die Verordnung wird eine quai-Enteignung von Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen durchgeführt. Gerade diese Menschen können sich die Anschaffung eines Fahrzeuges, das die Grenzwerte für die Einfahrt in eine Umweltzone erfüllt oft nicht leisten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.12.2007
Sammlung endet: 31.01.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Dr. Thomas Riesbeck

    Immissionsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Fahrzeuge mit Ottomotor der Abgasstufe
    Euro 1 in die Schadstoffgruppe vier der Kennzeichnungsverordnung aufgenommen
    werden und damit eine grüne Plakette erhalten.

    Der Petent trägt vor, Sinn der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vor-
    schriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10. Oktober
    2006 (BGBL. I S. 2218) sei es, die EU-Vorgaben zur Erfüllung der Grenzwerte von
    Feinstaub und Stickoxiden umzusetzen. Fahrzeuge mit einem Ottomotor emittierten
    jedoch keinen Feinstaub und würden dadurch unverhältnismäßig schlechter gestellt
    als Fahrzeuge mit einem Dieselmotor der Euro 2-Norm, die erhebliche Mengen Fein-
    staub und fast genauso viel Stickoxide emittierten. Diese Dieselfahrzeuge erhielten
    jedoch zumindest bis zum Jahr 2010 Plaketten. Aus Gründen der Gleichbehandlung
    sollte daher auch Fahrzeugen mit Ottomotor, die die Euro 1-Norm erfüllten, der
    Zugang zu Umweltzonen bis 2010 erlaubt sein.

    Im Hinblick auf die Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf den Akteninhalt
    Bezug genommen. Zu dieser öffentlichen Petition sind 119 Mitunterzeichnungen und 24 Diskussions-
    beiträge eingegangen.

    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Bundes-
    ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt. Auf
    der Grundlage der Stellungnahme des BMU stellt sich das Ergebnis der parlamen-
    tarischen Prüfung der Eingabe wie folgt dar:

    Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zum
    Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer
    Kraftfahrzeuge vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) erlassen; die Verordnung ist
    am 01. März 2007 in Kraft getreten. Artikel 1 dieser Verordnung, die 35. Verordnung
    zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kenn-
    zeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung -
    35. BImSchV, auch Kennzeichnungsverordnung genannt), regelt die Zuordnung von
    Kraftfahrzeugen zu den Schadstoffgruppen 1 bis 4.

    Fahrzeuge mit Ottomotor, die die Grenzwerte der Abgasstufe Euro 1 einhalten,
    werden gemäß der Kennzeichnungsverordnung der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet
    und erhalten daher die grüne Plakette; vgl. §§ 2, 5 Kennzeichnungsverordnung i.V.m.
    Erlass Nr. 190 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom
    15. Dezember 2006 (Verkehrsblatt, 2006, Nr. 23, S. 867).

    Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten bereits entsprochen worden ist.

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